Mefo-Wechsel
Der Mefo-Wechsel war ein 1934 von Hjalmar Schacht entworfenes Finanzierungsinstrument zur Vorfinanzierung von Reichsausgaben. Zugleich tauchten mögliche künftige Staatsschulden nicht in der direkten Bilanz auf, da diese das deutsche Reichsbankgesetz nur begrenzt zuließ. Die Mefo-Wechsel wurden auch als Sonderwechsel bezeichnet. Erst lange nach dem Ausgabestopp wurden sie als Mefo-Wechsel bekannt.
Bezieher von Mefo-Wechseln war die Metallurgische Forschungsgesellschaft m. b. H., für deren Schulden das Deutsche Reich die selbstschuldnerische Bürgschaft übernahm. Das Stammkapital für die Metallurgische Forschungsgesellschaft zeichneten im August 1933 vier große namhafte deutsche Unternehmen, nämlich Siemens, Gutehoffnungshütte, Krupp und Rheinmetall in Höhe von einer Million Reichsmark. Die Mefo GmbH hatte keine weitere Funktion bzw. Geschäftszweck. Die Geschäftsführung wurde durch einen Vertreter des Reichswehrministeriums und einen Vertreter der deutschen Reichsbank gestellt. Die Reichsbank stellte das übrige Personal für die verwaltungsmäßige Abwicklung der Wechselgeschäfte.
Alle Unternehmen, die im Auftrage des Staates Aufgaben ausführten, stellten nun die Mefo-Wechsel aus. Die Reichsbank erklärte sich bereit, diese Wechsel jederzeit entgegenzunehmen und in Bargeld umzutauschen. Die Laufzeit der Wechsel betrug anfangs sechs Monate und wurde immer wieder verlängert, so daß die Wechsel letztendlich fünf Jahre im Umlauf waren. Das Problem war jedoch, daß mit der Ausgabe der Mefo-Wechsel eine ausufernde Bargeldvermehrung einsetzen mußte, wenn alle Lieferanten die Wechsel bei der Reichsbank einlösen würden. Hjalmar Schacht jedoch baute vor und stattete die Wechsel mit einem Jahreszins von 4 % aus. Es geschah das, was er beabsichtigte: Die Wechsel wurden unter den Lieferanten als beliebtes Zahlungsmittel verwandt, was obendrein auch noch einen Zinsertrag brachte.
Die Mefo-Wechsel waren nichts anderes als ein Darlehen der deutschen Reichsbank an das Reich. Dieser Weg der Finanzierung wurde so beschritten, da das Reichsbankgesetz größere Darlehenssummen, die über 400 Millionen RM hinausgingen, nicht zuließ.
Insgesamt wurden vom 1. April 1934 bis zum 31. März 1938 Mefo-Wechsel in Höhe von zwölf Mrd. Reichsmark ausgegeben. Sie finanzierten ca. 45 % der bis dahin aufgelaufenen Rüstungsausgaben (bis Ende 1939 waren es ca. 20 %). Von diesen zwölf Milliarden RM wurden jedoch acht Milliarden vom Markt aufgenommen. Sie wurden also nicht bei der Reichsbank eingelöst. Schachts Absicht, eine merkbare Inflation zu verhindern, ging somit auf.
Ab April 1938 wurden die Mefo-Wechsel durch kurzfristige Reichs-Schatzanweisungen ersetzt. Die zur Einlösung kommenden Mefo-Wechsel konnten, neben der Barauszahlung, wiederum in andere kurzfristige Wechsel eingetauscht werden. In der Zeit vom 31. März 1938 bis 31. März 1939 explodierte die Ausgabe dieser kurzfristigen Schatzanweisungen. So wurden in nur einem Jahr 4,2 Milliarden RM davon ausgegeben.
Reichsbankdirektorium und Reichsfinanzministerium handelten Ende 1938 einen Tilgungsplan für die im Jahre 1939 fälligen Mefo-Wechsel aus. Dieser sah für jenes Jahr die Rückzahlung von 3,2 Mrd. RM an Wechseln vor. Des weiteren sollten jedes Jahr eine Mrd. RM (inkl. Zinsen) aus dem Reichshaushalt beglichen werden. Die 11,9 Mrd. RM an Mefo-Wechseln sollten somit nach 17 Jahren getilgt sein.
Schacht selbst war es, der die Ausgabe neuer Mefo-Wechsel untersagte und sich dadurch bei Adolf Hitler unbeliebt machte. Aus Protest trat er am 20. Januar 1939 von seinem Posten als deutscher Reichsbankpräsident zurück.
Ausgegebene Mefo-Wechsel seit 1934 (nach Schacht):
- 1934 2,14 Milliarden RM
- 1935 2,72 Milliarden RM
- 1936 4,45 Milliarden RM
- 1937 2,69 Milliarden RM (bis 31. März 1938)
90 % der Mefo-Wechsel waren im Besitz der Geschäftsbanken. Nur 10 % waren noch in der gewerblichen Wirtschaft. Im einzelnen waren noch im Umlauf:
- 1938 11,9 Milliarden RM
- 1939 11,4 Milliarden RM
- 1940 10,8 Milliarden RM
- 1941 10,1 Milliarden RM
- 1942 9,5 Milliarden RM
- 1943 8,8 Milliarden RM
- 1944 8,1 Milliarden RM
Der Hauptgrund, warum die Banken sehr am Besitz der Mefo-Wechsel interessiert waren, liegt an den gesetzlichen Bestimmungen des bilanziellen Ausweises der Sonderwechsel. Sie durften unter dem Bilanzposten „Handelswechsel“ gebucht werden. Somit konnten die Mefo-Wechsel auch vor ausländischen Aktionären „versteckt“ werden. Ein weiterer Vorteil der Mefo-Wechsel war, daß sie weder im Reichshaushalt noch in den Büchern der Reichsschuldenverwaltung verzeichnet wurden.
Mit dem Ausgabestopp für Mefo-Wechsel begann die Ausgabe der sogenannten Sola-Wechsel der Golddiskontbank ab 1937 bis 1945. Sie hatten praktisch die gleiche Funktion und Ausstattung wie die Mefo-Wechsel.
Siehe auch
Literatur
- Hjalmar Schacht: 76 Jahre meines Lebens. Bad Wörishofen: Kindler und Schiermeyer, 1953
- Hjalmar Schacht: 1933. Düsseldorf: Econ, 1968
- Statistisches Handbuch von Deutschland, 1949
- Rudolf Stucken: Deutsche Geld- und Kreditpolitik 1914–1953. Tübingen: Mohr, 1953
- Wilhelm Grotkopp: Die große Krise. Düsseldorf: Econ, 1954
- Guido Golla: Nationalsozialistische Arbeitsbeschaffung in Theorie und Praxis 1933 bis 1936. Köln: Botermann & Botermann, 1994