Junge-Freiheit-Urteil
Als Junge-Freiheit-Urteil bezeichnet man in der deutschen Rechtswissenschaft das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 24. Mai 2005 (Az.1 BvR 1072/01, BVerfGE 113, 63). Das Bundes‚verfassung’sgericht stellte im Rechtsstreit zwischen der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ und dem Land Nordrhein-Westfalen fest, daß die Erwähnung eines Presseorgans als „rechtsextreme“ Publikation im sogenannten ‚Verfassung’sschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen eine unzulässige Einschränkung der Pressefreiheit darstellt.
Die Sache wurde an das Verwaltungsgericht Düsseldorf zurückverwiesen und endete dort am 23. Juni 2006 durch Vergleich zwischen den Parteien. Der Prozeßbevollmächtigte der Jungen Freiheit, Alexander von Stahl, begrüßte es, „daß die Behörde mit dem Vergleich nun ausdrücklich bestätigt, sich künftig strikt an Geist und Inhalt (‚Maßgaben‘) des höchstrichterlichen Spruchs halten zu wollen.“[1]
Literatur
- Dietrich Murswiek: Der Verfassungsschutzbericht - das scharfe Schwert der streitbaren Demokratie. Zur Problematik der Verdachtsberichterstattung. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht. 2004, S. 769–778.
- Günter Bertram: Eine Lanze für die Pressefreiheit. In: Neue Juristische Wochenschrift. 2005, S. 2890–2891.
- Dieter Dörr: BVerfG: Grundrechte – Presserecht – „Junge Freiheit“. In: Juristische Schulung. 2006, S. 71–74.
- Dietrich Murswiek: Neue Maßstäbe für den Verfassungsschutzbericht. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht. 2006, S. 121–128.