Kölmer

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Kölmer ist die in Ostpreußen vorhandene Bezeichnung für einen freien Bauern. Der Name stammt von der Kulmischen Handfeste, der Gründungsurkunde der westpreußischen Stadt Kulm, die 1232 vom Deutschen Orden verliehen wurde. In dieser wurden die Rechte und Freiheiten der Kulmer festgelegt und war Vorbild für das gesamte Ordensgebiet. Später wurden alle nach dem kulmischen Stadtrecht angesiedelten Grundbesitzer als Kölmer bezeichnet.

Literatur

  • Georg Hermanowski: s.v. Kölmer, in: Ders.: Ostpreußen-Lexikon für alle, die Ostpreußen lieben, Adam Kraft Verlag, 3. Auflage, Würzburg 1990, S. 164.