Kaiserlich-königlich

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Die Bezeichnung kaiserlich-königlich (kurz k. k. oder k.k.) stand im Kaisertum Österreich als Nachfolger des Erzherzogtums Österreich seit dem Jahr 1806 bis zum Österreichisch-Ungarischen Ausgleich im Jahr 1867 für die Behörden und staatlichen Einrichtungen des gesamten Reiches.

Danach, in der nunmehrigen Österreichisch-Ungarischen Monarchie, bezog sich die Abkürzung k. k. nur mehr auf die westliche Reichshälfte (Cisleithanien, Altösterreich) der ab 1867 als Doppelmonarchie bezeichneten Realunion.

Für gemeinsame Einrichtungen beider Reichshälften wurde 1867–1918 die Bezeichnung k. u. k. verwendet.

Siehe auch