Erzherzogtum Österreich

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Wappen des Erzherzogtums Österreich seit dem Friedensschluß von Kaaden 1534. Nach der Rückeroberung Württembergs durch Herzog Ulrich (→ Schlacht bei Lauffen) war Württemberg österreichisches Afterlehen unter Ferdinand I. Dies drückt sich in der Übernahme der Hirschstangen und der Barben von Mömpelgard im Wappen der Erzherzöge von Österreich aus. Später zog Ferdinand dieses Lehen aufgrund Ulrichs Teilnahme am Schmalkaldischen Krieg wieder ein. Endgültig wurde der Besitz Württembergs erst 1552 unter Herzog Christoph von Württemberg zu dessen Gunsten geregelt. Der Friede von Preßburg beendete Österreichs Anspruch.

Erzherzogtum Österreich war ab 1453, als Nachfolger des Herzogtums Österreich, die Bezeichnung für den deutschen Staat Österreich bis 1804. Das Erzherzogtum war ein Lehen und Reichskreis des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (Reichslehen).

Geschichte

Herzog Leopold V. (der Tugendhafte), links vor dem deutschen Kaiser kniend, erhält sein neues rot-weiß-rotes Banner von Heinrich VI. nach der Schlacht von Akkon im Jahre 1191 (→ Die Legende um die Entstehung von Österreichs Fahne). Ausschnitt aus dem Babenberger Stammbaum (15. Jahrhundert), Stift Klosterneuburg.

Vom Erbe des Herzogtums Österreich

Prinz Eugen von Savoyen trotzt der Türkengefahr vor Belgrad;
„Halt’t euch brav, ihr deutschen Brüder, / Greift den Feind nur herzhaft an!“
„Wie stark mußte das germanisch-deutsche Erbe im Volke der Ostmark lebendig sein, wenn die von alters her gesungenen Heldenlieder noch im 12. und 13. Jahrhundert aufgezeichnet werden konnten. Im Raum der Ostmark wurde das Nibelungenlied im ungestörten Gedächtnis des Volkes bewahrt, konnte aufgeschrieben werden und ist dem Deutschen Volke als Nationalepos erhalten geblieben, als im Westen des Reiches die Erinnerung an die alte Heldenzeit längst verblaßt war. Das Kudrunlied, die Heldenlieder von Biterolf, Dietleib, Walter und Hildegunde, von Ortmut, Wolfdietrich und Dietrich von Bern werden vom Volke wie vom Adel mit gleicher Begeisterung gehört und gesungen. Es bildet sich in Österreich geradezu ein besonderer Stil des Heldenliedes heraus und es bleibt lebendiges Kulturgut noch bis ins 14. und 15. Jahrhundert hinein.
In der Begeisterung für Dietrich von Bern wird die Erinnerung an den großen Gotenkönig Theoderich mit der Heldengestalt Siegfrieds verknüpft. Ist es nicht auch ein Beweis eines nie unterbrochenen germanisch-deutschen Zusammenhanges, daß germanisches Geschichts- und Sagengut in diesem Raum so unaustilgbar im Gedächtnis blieb? So stark, daß die Kirche für ihren Nachwuchs den Namen ‚Dietrich‘ verbot? Der Hof der Babenberger war Mittelpunkt des kulturellen Lebens. Und Träger der Dichtung im Herzogtum Österreich war der Spielmann. Daß die Spielleute geradezu einen eigenen Stand bilden konnten, zeigt ihre im Kunstleben der Zeit bedeutende Rolle. Die Namen der größten Spielleute des Mittelalters sind als große Dichter in die Walhall unserer Nation eingezogen: Walther von der Vogelweide und Neidhardt von Reuenthal, beide auch politisch-lyrische Dichter. Walther singt von deutscher Art und Minne, der reinen Sitte deutscher Frauen, vom deutschen Lande vom Rhein bis zur Etsch und bis zum Ungarnlande. Er stellt sich schützend vor Kaiser und Reich gegen päpstliche Anmaßung und den Übermut der Pfaffen.
Wie deutsch in Herz und Geist mußte Österreich sein, daß das Lebensgefühl seines großen Sängers ganz reichisch sein konnte und seine Lieder das allgemeine seelische Erlebnis der eigenen Art im Deutschen Volke widerspiegelten. Er schenkte dem Deutschen Volke das erste große vaterländische Lied. Auch im Minnesang stehen Österreich und Tirol an der Spitze des Reiches. Hier wird seine innige deutsche Ausdrucksweise besonders gepflegt. So dringt die deutsche Kultur einerseits mit dem Siedlungs- und Verteidigungswerk in immer stärkerem Ausgriff vor in den Südostraum, andere Völkerschaften in ihren Bann ziehend. Andererseits übernimmt sie besonders nach dem Süden hin eine Vermittlerrolle. Diese vermittelnde Stellung war so glückhaft, daß sich unser Volk wahrhaft nicht darüber beklagen kann. Denn es war für die ganze Nation ein Segen, daß im Grenzlanddeutschtum stets eine urwüchsige Liebe und Treue zum gesamten Volkstum lebte, das Althergebrachte treu bewahrt und mit schöpferisch-artsicherer Kulturkraft das andere, Neue, geprüft, gewogen und der eigenen Art gemäß umgewandelt wurde.
Das geschichtliche Zwischenspiel Ottokars II. von Böhmen, ermöglicht durch des Reiches Ohnmacht in der kaiserlosen Zeit, macht erneut deutlich, daß das Bestehen und Erstarken der Ostmark nur vom deutschen Mutterboden aus möglich war. Ottokar wird vom deutschen Heerbann, dem Ritterheer des staufischen Schwabens und Frankens unter Rudolf I. 1278 auf dem Marchfeld geschlagen. Damit fallen Böhmen und Österreich, Steiermark, Kärnten und Krain den Habsburgern zu. Rudolf I. strebt als deutscher Kaiser nach Erweiterung seines territorialen Besitzes und legt damit den Grundstein zur Hausmacht Habsburg, deren er als Führer des Reiches bedurfte, um seine beschworene Kaiserpflicht, allezeit Wahrer und Mehrer des Reiches zu sein, erfüllen zu können.“[1]

Vom germanischen Gebiet zum Erzherzogtum

Am Dreikönigstag 1453 bestätigte der römisch-deutsche Kaiser Friedrich III. durch die Anerkennung des vom Habsburger Herzog (und selbsternannten Erzherzog) Rudolf IV. 1359 gefälschten Privilegium Maius sich selbst und seinen Nachkommen den Titel eines Erzherzoges und machte ihn damit zu geltendem Recht. Damit wurde aus dem Herzogtum Ostarrichi ein Erzherzogtum und der Titel ein Charakteristikum des Hauses Habsburg, da es auf der Welt kein zweites Erzherzogtum gab bzw. gibt.[2] Der Erzherzog behauptete im Ersten Reich den ersten Rang nach den Kurfürsten. Er führte am Reichstag das Direktorium im Reichsfürstenrat während der Beratungen (directorium agens) an.

Während die lehnsrechtliche Einheit bis zur Niederlegung der Reichskrone 1806 bestehen blieb, war bereits im 13. Jahrhundert eine landesrechtliche Teilung in (Erzherzogtum) Österreich ob der Enns und (Erzherzogtum) Österreich unter [auch: nid oder nieder] der Enns erfolgt, woraus schließlich die heutigen österreichischen Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich hervorgingen. Reichsrechtlich bildeten beide Länder selbstverständlich weiterhin ein einziges und vereintes Lehen.

Niederlegung der Reichskrone 1806

Nach dem Untergang der Reichsherrlichkeit bildeten das Erzherzogtum Österreich ob der Enns und das Erzherzogtum Österreich unter der Enns fortan zwei selbständige Kronländer innerhalb der Habsburgermonarchie, in der sie bis zu deren Ende 1918 verblieben.

Entwicklung eines deutschen Staates

Das Deutsche Reich in seinen am 30. September 1938 de jure und nach dem Münchner Abkommen bestehenden Grenzen

Ostfränkisches Reich

Heiliges Römisches Reich

  • Von 1156 bis 1453 lautete die Herrschaftsbezeichnung Herzogtum Österreich.
    • Vom Herzogtum Bayern weitgehend unabhängiges Herzogtum, das annähernd das Gebiet des heutigen Bundeslandes Niederösterreich umfaßte;[3] die Ostmark wurde durch Kaiser Friedrich Barbarossa erbliches Herzogtum und Reichslehen mit Residenz in Wien. 1192 fiel das Herzogtum Steiermark (ebenfalls Reichslehen) durch kaiserliches Diktat an Österreich. Aus der kleinen, umkämpften Grenzmark wurde unter den Babenbergern ein kulturell und wirtschaftlich starkes Herzogtum.
    • 1251 wurde gegen den Willen des Deutschen Reiches Ottokar II. (der zweite Sohn von König Wenzel I. von Böhmen und Kunigunde von Schwaben) Herzog von Österreich, ab 1261 Herzog der Steiermark und ab 1269 Herzog von Kärnten und Krain. Rudolf von Habsburg (ab 1273 römisch-deutscher König bzw. König in Germanien) machte Ottokar den Anspruch strittig und wurde dabei von den deutschen Kurfürsten unterstützt. In einer Reichsgerichtsverhandlung unterlag Ottokar, worauf Rudolf die Reichsacht gegen ihn verhängte. Er zwang ihn, 1276 auf alle Erhebungen zu verzichten und besiegte ihn vernichtend 1278 bei der Schlacht auf dem Marchfeld – Geburtsstunde des Hauses Habsburg.

Nach der Niederlegung der Reichskrone

Siehe auch

Fußnoten

  1. Lisbeth Grolitsch: Lebendiges Kulturerbe, in: „Notwende“, S. 120–121
  2. Eintrag Erzherzog, m. archidux. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854-1960 (dwb.uni-trier.de)
  3. Der römisch-deutsche Kaiser Friedrich I. „Barbarossa“ entzog auf dem Hoftag zu Goslar im Sommer 1154 durch Fürstenspruch dem Babenberger Heinrich „Jasomirgott“ das Herzogtum Bayern und verlieh das um die Marcha Orientalis verkleinerte Bayern dem Welfen Heinrich dem Löwen. Die losgelöste Marcha Orientalis wurde unter den Babenbergern als neues Herzogtum Ostarrichi mit besonderen Privilegien zur Keimzelle des Erzherzogtums Österreich.