Bewährung- und Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Bewährung- und Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel war eine Auszeichnung der Kriegsmarine im Zweiten Weltkrieg. Die Abzeichen wurden am 30. November 1944 vom Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Karl Dönitz in sieben Kampfstufen und einer Bewährungsstufe gestiftet und konnten an all jene Angehörige der Kriegsmarine verliehen werden, die in den Kleinkampfverbänden zusammengefaßt waren. Diese Kleinkampfverbände, darunter die geheimnisumwitterten Meereskämpfer sowie die Kampfschwimmergruppe Ost, wurden im April 1944 unter dem Kommando von Konteradmiral Hellmuth Heye aufgestellt und dienten der Erprobung und dem Einsatz neuer Waffentechniken, mit deren Hilfe eine wirksame Bekämpfung von Seezielen, meist Himmelfahrtskommandos, möglich werden sollte.

7. Stufe, Kampfspange in Gold – die Spange wurde, wie die bekanntere Nahkampfspange, links über der Brusttasche getragen

Hintergrund

In dem immer härteren und schwereren Kampf auf See im Zweiten Weltkrieg suchte – ebenso wie das Heer und die Luftwaffe – auch die Kriegsmarine nach neuen Mitteln, den Gegner zu bekämpfen. So wurden die sog. Kleinkampfmittel entwickelt und im April 1944 unter dem Konteradmiral Heye im Kommando der Kleinkampfverbände zusammengefaßt.

Im Rahmen der neuen Waffen, die einerseits noch im Verlauf des Krieges eingesetzt wurden, andererseits aber bei Ende des Krieges noch in der Erprobung waren, wurden folgende Fahrzeuge verwendet bzw. erprobt:

  • Fahrzeuge mit Batterieantrieb wie „Neger“, „Marder“, „Schweine“, „Haie“, „Molche“ und „Hechte“.

Es handelt sich dabei um Einmann- bzw. Zweimanntorpedos und Einmann- bzw. Zweimanntauchfahrzeuge.

  • Fahrzeuge mit E-Antrieb mit Benzinmotor verbunden wie „Biber I“ und „Biber II“
  • Kleinst-U-Boote wie „Seehund“, „Seehund II“, „Schwertwal“, „Kleiner und Großer Delphin“
  • Überwasserfahrzeuge wie „Linsen“, „Wal II“, „Schlitten“, „Seedrache“ und „Tornado“ sowie Amphibienfahrzeuge wie „Wargel“ und „Seeteufel“

Stufeneinteilung

Ohne Stufe bis 4. Stufe
  • Bewährungsabzeichen der Kleinkampfmittel
    • Ohne Stufe, nur Sägefisch
  • Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel
    • 1. Stufe: Sägefisch im Tauwerk
    • 2. Stufe: Sägefisch im Tauwerk mit 1 Schwert
    • 3. Stufe: Sägefisch im Tauwerk mit 2 Schwertern
    • 4. Stufe: Sägefisch im Tauwerk mit 3 Schwertern
    • 5. Stufe: Kampfspange in Bronze
    • 6. Stufe: Kampfspange in Silber
    • 7. Stufe: Kampfspange in Gold

Verleihungsbestimmungen

Das Bewährungsabzeichen für Kleinkampfmittel ohne Stufe gab es auch ohne runder, blauer Tuchunterlage

Gemeinsame Verleihungsbedingung, d. h. sowohl für das Bewährungsabzeichen wie auch für das Kampfabzeichen, waren Würdigkeit und gute Führung.

Bewährungsabzeichen ohne Stufe

Das Bewährungsabzeichen wurde an Soldaten der Kleinkampfverbände verliehen, die sich freiwillig als Einzelkämpfer gemeldet hatten oder aber an solche Soldaten, die kommandiert, aber für Sondereinsätze bestimmt waren, und zwar nach vollendeter Ausbildung und Bewährung in der Ausbildung. Weitere Bedingung war eine zweimonatige Zugehörigkeit zum Kleinkampfverband. Eine Ausnahme hiervon war nur möglich, wenn ein früherer Fronteinsatz die Verkürzung dieser Frist rechtfertigte. Wurde der Soldat wegen dienstlicher Belange aus dem Kleinkampfverband abkommandiert, verlor er das Recht zum Tragen des Bewährungsabzeichens. Ebenso solche Soldaten im Verband, die durch schlechte Führung oder unsoldatisches Benehmen der Auszeichnung unwürdig wurden. Das Abzeichen konnte bei minderschweren Fällen bis zu einer Dauer von vier Wochen entzogen werden oder auch dauerhaft durch den jeweiligen Befehlshaber.

Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel

  • 1. Stufe: Die Verleihung der 1. Stufe erfolgte an Soldaten der Kleinkampfverbände, die sich im Einsatz bzw. bei der Vorbereitung des Einsatzes und bei besonderen Versuchen neuer Techniken bewährt hatten.
  • 2. Stufe: Die Verleihung der 2. Stufe erfolgte nach dem ersten Einsatz.
  • 3. Stufe: Die Verleihung der 3. Stufe erfolgte nachdem zweiten Einsatz.
  • 4. Stufe: Die Verleihung der 4. Stufe erfolgte nach dem dritten Einsatz.
  • 5. Stufe (Kampfspange in Bronze): Die Verleihung der 5. Stufe erfolgte nach dem vierten Einsatz.
  • 6. Stufe (Kampfspange in Silber): Die Verleihung der 5. Stufe erfolgte nach dem siebenten Einsatz.
  • 7. Stufe (Kampfspange in Gold): Die Verleihung der 7. Stufe erfolgte nach dem zehnten Einsatz.

Stiftung

Bewährungs- und Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel, 4. Stufe, verliehen nach dem dritten K-Einsatz (Einzelkämpfer- bzw. Kommandounternehmen); der Aufnäher bestand aus marineblauem Wollstoff (runde Tuchscheibe) mit in gelber Kunstseide gesticktem Sägefisch mit Tauwerk und drei sich kreuzenden Schwertern. Hersteller dieses Ende 1944 von Karl Dönitz gestifteten und von Vizeadmiral Heye (Kommandeur der Kleinkampfmittel) zu verleihenden Abzeichens war die Firma Tröltsch & Hanselmann in Berlin.

Am 30. November 1944 stiftete der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, Großadmiral Dönitz, die Bewährung- und Kampfabzeichen für die Angehörigen der Kleinkampfmittel. Der Absatz 1.) der Einführungsverordnung ist besonders interessant und lautet im vollständigen Wortlaut:

In Anerkennung der schneidigen, mit Erfolg durchgeführten Angriffe der Kleinkampfverbände stifte ich für die Soldaten des Kommandos der Kleinkampfverbände Bewährungs- und Kampfabzeichen in folgender Form:
a) Bewährungsabzeichen: gestickter Sägefisch.
b) Kampfabzeichen:
  1. Stufe: Sägefisch im Tauwerk,
  2. Stufe: Sägefisch im Tauwerk mit 1 Schwert,
  3. Stufe: Sägefisch im Tauwerk mit 2 Schwertern,
  4. Stufe: Sägefisch im Tauwerk mit 3 Schwertern,
  5. Stufe: Kampfspange in Bronze: Sägefisch im Tauwerk,
  6. Stufe: Kampfspange in Silber: Sägefisch im Tauwerk,
  7. Stufe: Kampfspange in Gold: Sägefisch im Tauwerk.
Die Abzeichen bis 4. Stufe einschließlich werden auf dem rechten Oberarm unterhalb der Ärmelnaht an der Schulter bzw. in entsprechender Höhe, die Spangen über der band- bzw. Ordensschnalle getragen.

Die Verleihungsbedingungen datieren vom gleichen Tage. In ihnen heißt es in den Paragraphen I und II:

I. Allgemeine Bedingungen: Würdigkeit und gute Führung.
II. Besondere Bedingungen:
1. Bewährungsabzeichen (gestickter Sägefisch): Das Abzeichen wird an Soldaten der Kleinkampfmittel verliehen, die sich freiwillig als Einzelkämpfer gemeldet haben, oder an solche Soldaten, die kommandiert, aber für Sondereinsätze bestimmt sind, und zwar nach vollendeter Ausbildung und Bewährung in der Ausbildung. Bedingung ist 2monatige Zugehörigkeit zum Verband, es sei denn, daß ein früherer Fronteinsatz die Kürzung dieser Wartezeit rechtfertigt.

Mit der Abkommandierung aus dem Verband erlischt im Allgemeinen das Recht zum Tragen des Abzeichens. Ausnahmen können in Sonderfällen vom Befehlshaber zugelassen werden. Die Einheitsführer des Verbandes haben das Recht, bei schlechter Führung, unsoldatischem Verhalten usw. das Tragen des Abzeichens für befristete Zeit, etwa bis zu 4 Wochen, zu verbieten. Längere oder dauernde Entziehung erfolgt durch den Befehlshaber.

2. Kampfabzeichen:
a) 1. Stufe (Sägefisch im Tauwerk):
Es wird an Soldaten verliehen, die sich im Einsatz, bei der Vorbereitung des Einsatzes und bei besonderen Versuchen bewährt haben. Dieses Kampfabzeichen kann nicht mehr befristet, sondern nur endgültig bei ehrwidrigem Verhalten entzogen werden.
b) 2.-4. Stufe (Sägefisch im Tauwerk mit 1,2 und 3 Schwertern):
Es wird verliehen nach Teilnahme an einem Einzelkämpfer- bzw. Kommandounternehmen auf See oder an Land und Bewährung hierbei und zwar:
nach dem 1. Einsatz mit 1 Schwert (2. Stufe), nach dem 2. Einsatz mit 2 Schwertern (3. Stufe), nach dem 3. Einsatz mit 3 Schwertern (4. Stufe).
Der AdK (Admiral der Kleinkampfverbände) kann festsetzen, daß für kleinere Einzelkämpfer- bzw. Kommandounternehmen erst mehrere zu einem Schwert berechtigen.
5.-7. Stufe (Kampfspange in Bronze, Silber, Gold):
Die Kampfspange in Bronze wird verliehen für den 4. größeren Einzelkämpfer- bzw. Kommandoeinsatz auf See oder an Land, die Kampfspange in Silber nach dem 7. solchen Einsatz, die Kampfspange in Gold nach dem 10. Einsatz.
Bei besonders hervorragenden Leistungen, aber nur als Einzelkämpfer, kann eine frühere Verleihung der Kampfspange erfolgen.

Verleihung

Genaue Verleihungszahlen und Verleihungsarten sind unbekannt, da diese Kommandoeinheiten streng geheim waren und die Akten meist noch vor dem Ende des Krieges zerstört wurden.

Während die 1. bis 6. Stufe verliehen worden sind (so z. B. die 3. Stufe an Herbert Berrer) , dürfte die Kampfspange in Gold kaum zur Verleihung gekommen sein, aber auch diese Annahme ist unsicher.

Die Entwürfe wurden von dem bekannten Heraldiker Dr. Ottfried Neubecker in Berlin ausgeführt, die gestickten Abzeichen von Tröltsch und Hanselmann, die Kampfspangen bzw. die plastischen Muster von der Firma C. E. Juncker in Berlin. Diese Kampfabzeichen der Kriegsmarine waren die einzigen, welche kein Hakenkreuz zeigten.