Kanton Glarus
Glarus ist ein deutscher Kanton in der östlichen Schweiz.
Geschichte
Zur römischen Zeit zur Provinz Rhätien gehörig, wurde das Land nach dem 5. Jahrhundert von Alamannen besiedelt. Nach der Christianisierung kam das Tal von Glarus schon früh an das Kloster Säckingen. Die Schirmvogtei des Klosters über Glarus hatten im 13. Jahrhundert die Habsburger; sie erwarben dazu 1288 das Meieramt, welches früher beim Geschlecht Tschudi gestanden hatte, als erbliches Lehen von Säckingen und strebten nun nach Einrichtung einer Territorialherrschaft. Damit unzufrieden, näherte sich das Land den Eidgenossen, deren Bund es 1352 nach dem Sieg auf dem Rautifelde bei Näfels als schutzgenössischer Ort mit geringeren Rechten beitrat. Durch die Schlacht bei Näfels 1388 errang Glarus endlich die vollständige Unabhängigkeit von Österreich; 1395 gelang es ihm, das Vorrecht (Gerechtsame) des Stifts Säckingen größtenteils abzulösen, 1450 wurde es für seine Hilfe im alten Zürichkrieg als vollberechtigtes Glied der Eidgenossenschaft anerkannt, und 1517 erwarb es durch Kauf die Herrschaft Werdenberg als Untertanenland.
Die Reformation, der durch Zwinglis Einfluß 1528–30 der größte Teil des Ländchens zufiel, verursachte, ohne den Kanton in Halbkantone zu trennen, nach mancherlei Reibungen 1683 eine Spaltung in zwei getrennte Verwaltungen, die schon früh, namentlich aber gegen Ende des 18. Jahrhunderts, zu vielen Streitigkeiten Anlaß gab. Beim Umsturz der alten Eidgenossenschaft 1798 verlor Glarus die Herrschaft Werdenberg und wurde dem Kanton Linth der Helvetischen Republik zugeteilt. 1799 wurde das Land von den Kriegsereignissen, insbesondere durch den Rückzug des russischen Generalissimus Suworows über den Panixerpaß, schwer mitgenommen. Durch die Mediation 1803 erhielt der Kanton seine Selbstständigkeit wieder, nicht aber die Herrschaft Werdenberg, die auch bei der Herstellung der alten Ordnung durch die Restauration und die Verfassung von 1814 mit dem neuen Kanton St. Gallen verbunden blieb. Nach dieser Verfassung galten wieder für Reformierte und Katholiken getrenntes Recht, Gericht und Verwaltung. Unter der gemeinsamen Regierung und Landsgemeinde gab es noch eine besondere reformierte und katholische Landsgemeinde, und die Ernennung des Landammanns war zwischen beiden Bekenntnissen gleich geteilt. Aber bei dem wachsenden Übergewicht der Reformierten war dieses Verhältnis auf die Dauer unhaltbar. Es wurde daher 1836 von der reformierten Bevölkerung eine neue Verfassung angenommen, der sich nach heftigem Widerstand schließlich auch die Katholiken fügten. Durch diese Verfassung, die 1842, 1851, 1866, 1873 und 1880 teilweise, 1887 vollständig revidiert wurde, wurde zwar jeder Konfession die Besorgung ihrer konfessionellen Angelegenheiten unter Aufsicht des Staates überlassen, die politische Trennung der Konfessionen jedoch aufgehoben. Zugleich entwickelte Glarus ein musterhaftes Schulwesen. Im Sonderbundskrieg stand Glarus auf eidgenössischer Seite. Bei den Abstimmungen über die Revision der eidgenössischen Verfassung 1872 und 1874 stimmte es beidemal mit starker Majorität für die Revision.