Koch, Karl Otto
Karl Otto Koch ( 2. August 1897 in Darmstadt; hingerichtet 5. April 1945 im KL Buchenwald) war ein deutscher SS-Standartenführer und Kommandant des deutschen Konzentrationslagers Buchenwald bei Weimar.
Leben
1916 diente Koch als freiwilliger Soldat im Infanterie-Regiment 153. 1931 trat er in die NSDAP ein. Ab 1932 arbeitete er als Ausbilder der SS-Standarte 33 in Kassel.
Im Juli 1937 wurde er 1. Kommandant des KL Buchenwald. 1941 wurde er wegen Korruption zum ersten Mal verhaftet. Der Reichsführer-SS Heinrich Himmler ließ ihn in das KL Majdanek versetzen, wo er Lagerkommandant wurde. Nach der massiven Flucht von Häftlingen im Juli 1942 wurde er erneut versetzt.
1943 wurde Koch wiederum wegen Korruption und wegen des Mordes an drei Häftlingen – dabei ging es vor allem um die Erschießung der beiden Häftlinge Krämer und Peix – verhaftet. Er und seine Frau Ilse Koch wurden im August 1943 von der Gestapo festgenommen. Der Ankläger war der SS-Richter Konrad Morgen. Nach sechsmonatiger Haft wurde Koch zum Tode verurteilt.
Kochs Hinrichtung wegen Mordes an drei Häftlingen und Korruption fand durch die SS am 5. April 1945 vor den versammelten Lagerinsassen des Konzentrationslagers Buchenwald statt.
Der SS-Richter Konrad Morgen sagte später vor dem Nürnberger Tribunal zu den Vorfällen:
- „Ich komme nun auf die Tötungen zu sprechen, die von Lagerangehörigen gegen Häftlinge (...) durchgeführt worden sind. Um sofort präzise zu sprechen, möchte ich den Fall des gerichtlich abgeurteilten und hingerichteten Kommandanten des Konzentrationslagers Buchenwald; Koch, darstellen; folgender Einzelfall: In das Konzentrationslager Buchenwald wird ein Häftling eingewiesen, der alter Parteigenosse war. Er hat auf Grund seiner Eigenschaft als alter Kämpfer die Stellung eines Kurdirektors bekommen. Diese Stellung hat er mißbraucht, um polnische Hausangestellte zu zwingen, unter Androhung der Entlassung perverse Handlungen abscheulicher Art mit ihm vorzunehmen, obwohl er selbst schwer syphilitisch war. Dieser Mann wurde von den ordentlichen Gerichten zu langjähriger Zuchthausstrafe verurteilt und anschließend in das Konzentrationslager eingewiesen. Koch findet seine Akten vor, er hält dieses Urteil für verfehlt, und glaubt sich berufen, hier einen Justizirrtum wieder gutzumachen, er läßt diesen Häftling töten. Ein anderer Fall, völlig anders geartet: Koch glaubt, daß ein bestimmter, kleiner jüdischer Häftling, der markante äußere Besonderheiten aufwies, ihm in seinen verschiedenen Dienststellungen in die verschiedenen Lager immer wieder folge. Aus abergläubischer Furcht vor Unglück gibt er eines Tages Anweisung, diesen Häftling zu töten. Ein anderer Fall: Koch glaubt, daß seine verbrecherische Tätigkeit oder auch bestimmte persönliche Verhältnisse einigen Häftlingen bekanntgeworden sind. Um sich selbst zu schützen, läßt er diese töten.“[1]