Kavalier der Lüfte
Die Stiftung Kavalier der Lüfte wurde 1967 durch den deutschen Kunstflugmeister und Hubschrauberentwickler Gerd Achgelis (1908–1991) ins Leben gerufen, um eine Person auszuzeichnen und zu ehren, die ihre Verbundenheit mit dem Fliegen aus Leidenschaft bewiesen hat. Die Auszeichnung ist mit dem von ihm gestifteten Wanderpreis „Huder Mönch“ verbunden, der jeweils im Oktober eines Jahres verliehen wird und die Namen der Geehrten trägt.
Erläuterung
In den von Gerd Achgelis aufgestellten Statuten steht zu lesen:
- „Dieser Preis wird gestiftet, um die fliegerische Moral und Disziplin zu fördern und zu erhalten […] Die für die Ehrung in Aussicht genommene Persönlichkeit soll charakterlich und kameradschaftlich qualifiziert sein”.
Der Verleihungsausschuß besteht dabei aus ehemaligen Kavalieren der Lüfte, die im rollierenden Verfahren nachrücken. Als fünfter Kavalier der Lüfte wurde 1971 Gerhard Hubrich ausgezeichnet. Die Übergabe des Preises erfolgt nach Satzung in angemessener Form vor den Mitgliedern des Clubs und eingeführten Gästen; z. B. auf einem Herrenabend in festlicher Kleidung, verbunden mit einem gemeinschaftlichen Essen. Der Ort wird vom Verleihungsausschuß bestimmt.
- „Der zielstrebige Plan des Clubs der Flieger, in der Nähe Oldenburgs einen Flugplatz zu schaffen, der sportlichen und wirtschaftlichen Aufgaben gleichermaßen gerecht wird, verdient Anerkennung und Förderung. Der von Herrn Flugkapitän Gerd Achgelis gestiftete Wanderpreis für den ‚Kavalier der Lüfte‘ unterstützt diese Bestrebungen auf liebenswürdige Weise und ist als Ehrung für besondere Verdienste und persönlichen Einsatz gedacht.“ — Grußwort des Präsidenten des Niedersächsischen Verwaltungsbezirks Oldenburg vom 17. November 1967
Verleihungsbestimmungen (Satzung)
- Die ersten Mitglieder des Verleihungsausschusses werden durch den Stifter berufen.
- Der Verleihungsausschuß soll aus 5 Mitgliedern bestehen, einer davon übernimmt den Vorsitz und führt die Verwaltung.
- Ein Mitglied soll jedes Jahr ausscheiden und möglichst durch einen ehemaligen Preishalter ersetzt werden. Falls das nicht möglich ist, erfolgt Zuwahl durch die verbleibenden Mitglieder. Dieses Verfahren soll auch bei Verhinderung oder Ausscheiden eines Mitgliedes erfolgen. Tritt nicht ein Mitglied freiwillig zurück, so soll das Mitglied ausscheiden, das dem Ausschuß am längsten angehörte.
- Der Stifter ist weder Bewerber noch Mitglied im Verleihungsausschuß
- Der Verleihungsausschuß kann Vorschläge für einen Preisanwärter entgegen nehmen, braucht sie aber nicht befolgen.