Knüppelfahne
![](/m/images/1/15/Feigling_%28ggf._Ausl%C3%A4nder%29_greift_einen_Deutschen_mit_Schlagwaffe_%28vermutlich_Hammer%29_an%2C_K%C3%B6ln_am_25._Oktober_2015.jpg)
Angriff eines Linksextremisten auf einen Teilnehmer der HoGeSa-Veranstaltung am 25. Oktober 2015 in Köln (mit Knüppelfahne, ggf. Hammer)
Eine Knüppelfahne bezeichnet einen extrem kurzen und dicken meist Holzstiel, an welchem (meist von Linksextremisten)[1] ein Fähnchen symbolisch befestigt wird. Dieser Fahnenstiel dient jedoch nicht besonders dazu, eine Fahne zu zeigen, sondern bei Auseinandersetzungen mit der Polizei oder dem politischen Gegner als Schlag- und Stoßwaffe eingesetzt zu werden.
Verweis
- VG Würzburg · Urteil vom 19. Dezember 2013 · Az. W 5 K 13.265, openjur.de („2.3 Die Verwendung von sog. Knüppelfahnen ist untersagt.“)