Kommunalpolitik

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Als Kommunalpolitik werden in der Bundesrepublik Deutschland politische Entscheidungen und Maßnahmen bezeichnet, die die Gemeindeverbände, Gemeinden, Landkreise, Städte und Stadtteile sowie Bezirke betreffen. Sie basiert auf Artikel 28, Abs. 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, wo das Recht auf kommunale Selbstverwaltung verankert ist.[1] Hier geht es häufig um die Bereiche Energie- und Wasserversorgung, Kulturpolitik, Umwelt- und Freizeitgestaltung, Gesundheitsmaßnahmen, Verkehrsplanung und Wohnungsbau.

Die politischen Aufgaben können zwischen Selbstverwaltungsaufgaben und Weisungsaufgaben unterschieden werden.

  • Bei Selbstverwaltungsaufgaben entscheiden die Gemeinden frei, ob und wie Aufgaben wahrgenommen werden. Dies wird in der jeweiligen Kommunalverfassung geregelt.
  • Weisungsaufgaben werden durch den Staat festgelegt und sind von den Gemeinden zu übernehmen, wobei die übergeordneten Staatsstellen ein umfassendes Weisungsrecht besitzen. Dazu zählen in erster Linie Ordnungsaufgaben (z.B. Feuerwehrorganisation)

Literatur

  • Hiltrud Naßmacher / Karl-Heinz Naßmacher: Kommunalpolitik in Deutschland, VS-Verlag, 2007, ISBN 978-3531152110

Fußnoten

  1. Artikel 28 GG, Gesetze im Internet