Feuerwehr

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Die Feuerwehr ist eine Organisation, deren Aufgabengebiet hauptsächlich in der Bekämpfung von Bränden und technischer Hilfeleistung bei in Not geratenen Personen oder Tieren liegt.

Geschichte

Im Altertum ist für Ägypten und für Rom ein geordnetes Löschwesen nachweisbar. Die Ägypter erfanden die Feuerspritze.

In Deutschland entstanden Anfang des 13. Jahrhunderts die ersten Feuerlöschordnungen, die die Löschhilfe der Bürger bei einem Brand regeln. Im 15. Jahrhundert wurde die Feuerspritze neu erfunden. 1655 erfand Jan van der Heyden in Amsterdam den Druckschlauch, Saugschlauch und Windkessel und schuf dadurch das erste brauchbare Feuerlöschgerät.

Wegen des Aussehens der Schläuche nannte man die ersten derartigen Spritzen „Schlangenspritzen“. Mitte des 18. Jahrhunderts baute in England John Braithwaite die erste Dampfspritze. 1841 wurde die erste deutsche Freiwillige Feuerwehr (in Meißen) und 1851 die erste deutsche Berufsfeuerwehr (in Berlin) gegründet. Seitdem bereitet sich das organisierte Feuerlöschwesen rasch über alle deutsche Gemeinden aus.

Die freiwilligen Feuerwehren gab es überwiegend in Süddeutschland, die Berufsfeuerwehren in Norddeutschland. Kurz vor dem Ersten Weltkrieg wurde die deutsche Feuerwehr motorisiert, anfänglich auf Elektromobil, später auf Benzinautos.

Am 15. Dezember 1933 wurde die rechtliche Stellung der Feuerwehr durch das „Gesetz über das Feuerlöschwesen in Preußen“ gesetzlich geregelt, die weitgehend Verwaltungsanordnungen für die Einheitlichkeit des Feuerlöschwesens folgten, bis ein Reichsfeuerwehrgesetz die rechtlichen Grundlagen dafür im ganzen Reich geschaffen wurde.[1]

Siehe auch

Als Feuerwache wird bezeichnet:

Fußnoten

  1. Meyers Lexikon, Band 4, Bibliographisches Institut AG., Leipzig, 8. Auflage 1938