Konzentrationslager Kulmhof

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Häftlinge im Konzentrationslager Kulmhof musizieren

Das Konzentrationslager Kulmhof befand sich bei Kulmhof an der Nehr nahe der Stadt Eichstädt (Wartheland). Es wurde nach offizieller Darstellung zwischen Dezember 1941 und März 1943 als Vernichtungsstätte benutzt, danach geräumt und nochmals im Sommer 1944 zur Tötung von Insassen verwendet. Polnische „Schätzungen“ Ende der 1990er Jahre sprachen von 300.000 Opfern; diese Zahl wird heute als weit überhöht eingeschätzt.

Von revisionistischen Autoren wurden Zweifel, kritische Nachfragen und zum Teil grundlegende Einwände gegen die offizielle Erzählung vorgebracht. Sie betreffen im wesentlichen die Beschreibung des Charakters bzw. des Betriebs des Lagers, Angaben zu Tötungen einschließlich Methoden und Technik sowie die Opferzahlen, Zeiträume, betroffene Gruppen und die Bewertung von Zeugenaussagen. So wurde beispielsweise eingewandt, daß – nachdem sich der Madagaskarplan aufgrund der englischen Ablehnung eines Friedensschlusses mit dem Deutschen Reich nicht habe durchführen lassen – Juden hierher verbracht worden seien, um in die besetzten Ostgebiete umgesiedelt zu werden.

In vielen Fällen haben Revisionisten – außer dem (teilweisen) Bestreiten und außer abweichenden Darstellungen – eigene Berechnungen und Herleitungen vorgelegt, die sie als wissenschaftlich und zum Beweis geeignet ansehen, jedenfalls als erörterungswürdig und -bedürftig.

Solcherart unbeauftragte Kommentare, Ergänzungen, Infragestellungen, Berichtigungen, Negierungen sind in vielen Ländern nicht zur öffentlichen Behandlung zugelassen, vielmehr lösen sie Strafverfahren und Verurteilungen aus. Strafverteidiger werden an ihrer Arbeit gehindert und beispielsweise bei gewissen Beweisanträgen kurzerhand auch selbst angeklagt und verurteilt.

Von daher spielt es in der Öffentlichkeit keine Rolle, was Revisionisten für zutreffend oder für richtiger halten: Staatlicher Zwang in Form von eigens zugeschnittenen „Blasphemiegesetzen“ (Manfred Kleine-Hartlage) macht eine freie und wissenschaftliche Erörterung unmöglich (→ Gesetze gegen Holocaustanzweiflung). Für Behörden und den Justizapparat ist nicht nur das Wesentliche, sondern es sind auch die Einzelheiten „offenkundig“. Verantwortlich für diesen Zustand sind die Parlamentsabgeordneten, die solche Paragraphen in Kraft setzen.

Literatur

  • Holocaust Handbooks: Carlo Mattogno: Chełmno — Ein deutsches Lager in Geschichte und Propaganda