Gesetze gegen Holocaustanzweiflung

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Illustration von David Dees

Sogenannte Holocaustleugnung wird in zahlreichen Staaten, insbesondere in allen deutschsprachigen, kriminalisiert. Viele Staaten haben erweiterte Gesetze gegen „Verleumdung“ oder „Rassenhaß“; andere Staaten wie das Vereinigte Königreich haben keine gezielten Gesetze zur Bekämpfung unerwünschter Ansichten zum Holocaust-Mem verabschiedet.

Europarat

Der Europarat verabschiedete 2003 das Additional Protocol to the Convention on Cyber Crime betreffend die Kriminalisierung von Handlungen „rassistischer“ oder „ausländerfeindlicher“ Art mittels elektronischer Datenverarbeitungsanlagen. Der Artikel 6 befaßt sich mit „Leugnung, grober Verharmlosung, Zustimmung oder Rechtfertigung von Genoziden oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Das Protokoll hat keinen Gesetzesstatus.

Einzelne Länder

Übersicht der Länder, in denen gojische Parlamentarier ihre Wähler hinsichtlich gewisser Geschichtsauffassungen Sonderstrafvorschriften unterworfen haben (Stand: 2023)

In folgenden Ländern hat das Politpersonal festgelegt, was der Justizapparat des jeweiligen Landes zur Verhinderung unabhängiger historischer Forschung und zur Unterbindung der Meinungsfreiheit als Verstoß gegen gewisse zeitgeistig definierte Tatbestände, Narrative oder Meme bestrafen soll.

Personen, die hinsichtlich der Geschichte der Juden im Zweiten Weltkrieg Ansichten vertreten, die von dem abweichen, was vor allem im Westen jeweils aktuell als Bekenntnis erwartet bzw. verlangt wird, können besonders in diesen Ländern belangt werden:

  • Israel: Gesetz 5746
  • BRD: u. a. macht sich strafbar, „wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art [...] billigt, leugnet oder verharmlost“ (§ 130 Abs. 3 StGB); wer „die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“ (§ 130 Abs. 4 StGB)
  • Rumänien: „öffentliche Leugnung des Holocaust“
  • Belgien: „Wer [...] den Genozid, begangen durch das deutsche Nationalsozialistische Regime während des Zweiten Weltkrieges, leugnet, grob verharmlost, rechtfertigt oder billigt“
  • BRÖ: wer öffentlich „den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht“
  • Polen: „Bestreiten“ von „Fakten“ bezüglich „Nazi- und kommunistische Verbrechen“ usw.
  • Tschechei: wer „den Nazi- oder kommunistischen Genozid öffentlich verneint, in Zweifel zieht, billigt oder zu rechtfertigen sucht“
  • Frankreich: Gesetz Nr. 90-615 aus dem Jahr 1990, Loi Gayssot
  • Schweiz, Spanien und Liechtenstein: allgemeines Verbot des „Leugnens“ von Genoziden
  • Luxemburg: wer „die Existenz eines Genozids wie definiert im Gesetz vom 8. August 1985 bezweifelt“
  • Vereinigte Staaten: Im Zuge der internationalen Budapester Konvention 2001 gegen Weltnetz„kriminalität“ bestanden die USA darauf, aufgrund der Meinungsfreiheit, die es dort gibt, irgendwem mißfallende Meinungen zur Geschichte der Juden im Zweiten Weltkrieg nicht zu kriminalisieren.
  • Russische Föderation: Im Mai 2014 unterschrieb Putin ein Gesetz, das unerwünschte Meinungen zur Geschichte der Rollen und Verantwortlichkeiten im Zweiten Weltkrieg unterbinden soll.[1][2]
  • Kanada: „Jede Person, die durch Äußerungen, die nicht unter vier Augen erfolgen, vorsätzlich Antisemitismus fördert, indem sie den Holocaust billigt, leugnet oder verharmlost [...]“[3]

Außer Israel handelt es sich ausschließlich um einst christliche Länder, das Politpersonal folgt christoiden, judäozentristischen Wertungen.

Kritik

Am 13. April 1994 entschied das Bundesverfassungsgericht, daß das Bezweifeln des Holocausts nicht unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz falle (Az. 1 BvR 23/94, veröffentlicht in BVerfGE 90, 241). Dabei handele es sich vielmehr

„[...] um eine Tatsachenbehauptung, die nach ungezählten Augenzeugenberichten und Dokumenten, den Feststellungen der Gerichte in zahlreichen Strafverfahren und den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft erwiesen unwahr ist. Für sich genommen genießt eine Behauptung dieses Inhalts daher nicht den Schutz der Meinungsfreiheit.“

Dieser Ansicht wird von einigen Juristen prinzipiell widersprochen. Schon 1929 befand der legendäre amerikanische Richter Oliver Wendell Holmes: „Das Prinzip der Gedankenfreiheit ist nicht Gedankenfreiheit für diejenigen, die mit uns übereinstimmen, sondern Freiheit für die Gedanken, die wir hassen.“[4] Ernst Cramer ergänzte: „das Recht auf freie Meinungsäußerung ist absolut; also muß man, selbst wenn es vielen weh tut, auch den Holocaust leugnen dürfen“[5]. Hanspeter Born konstatierte anläßlich des Urteils gegen David Irving: „Wer den Hitlerismus bekämpfen will, sollte nicht auf Mittel zurückgreifen, die in Diktaturen verwandt werden.“[6]

Die Revisionisten sehen in der Strafverfolgung ein weiteres Argument für falsche Aussagen der offiziellen Geschichtsforschung. Nach ihrer Meinung muß sich Wahrheit nicht mit Paragraphen schützen. Dies widerspreche den Prinzipien der Wissenschaft. Eine wissenschaftliche Erkenntnis gelte nämlich gerade deshalb als richtig, weil sie jedem einleuchten können müsse und dazu von jedem angezweifelt werden könne.

Ralf Dahrendorf schrieb in einem Gastkommentar der „Welt“ vom 27. Dezember 2005: „Meiner Meinung nach sollte die Leugnung des Holocaust im Gegensatz zur Forderung nach Tötung von Juden nicht unter Strafe gestellt werden.“[7]

Auch unter Juristen ist die Strafbarkeit der Holocaustbezweiflung strittig. Der ehemalige Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem weicht von der etablierten Rechtslehre ab: „Ich würde als Gesetzgeber die Holocaust-Leugnung nicht unter Strafe stellen.“[8] Der Zentralrat der Juden meinte, die Äußerung Riems scharf verurteilen zu sollen.[9] Winfried Hassemer, Strafrechtswissenschaftler und ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, stimmte ihm hingegen ausdrücklich zu.[10]

Zitate

Siehe auch

Literatur

Verweise

Englischsprachig

Fußnoten

  1. Russia makes Holocaust denial illegal, The Jerusalem Post, 6. Mai 2014
  2. President Putin signs law criminalizing nazi revisionist tactics, sputniknews.com, 7. Mai 2014
  3. Justizministerium (Kanada): Website der Justizgesetze
  4. 23. Februar 2006
  5. DIE WELT 26. Februar 2006
  6. 23. Februar 2006
  7. http://www.welt.de/print-welt/article186712/Nicht_alle_Widerwaertigkeiten_sind_Straftaten.html
  8. Ex-Verfassungsrichter: „Ich würde die Holocaust-Leugnung nicht unter Strafe stellen“, Focus, 10. Mai 2014 – entgegen der heutigen Artikeldatierung des Focus erfolgte die Äußerung offenbar Anfang Juli 2008
  9. Tagesspiegel, 9. Juli 2008 Scharfe Kritik an ehemaligem Richter des Bundesverfassungsgerichts
  10. Tagesspiegel, 11. Juli 2008: Schuldig bei Vergleich