Kronsyndikus

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Ein Kronsyndikus war der Ratgeber der Krone. In Preußen war dieser (Amts-)Titel eines angesehenen Rechtsgelehrten, welcher aus besonderem Vertrauen des Monarchen berufen war, wichtige Rechtsfragen zu begutachten und rechtliche Angelegenheiten des königlichen Hauses zu prüfen und zu erledigen. Die Kronsyndici waren nach der preußischen Verfassung (§ 3) lebenslänglich Mitglieder des Herrenhauses.

Bekannte Kronsyndici (Auswahl)

Literatur