Landsmann

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Ausdruck Landsmann bezeichnet den eingeborenen und kulturangehörigen Einwohner des eigenen, d. h. des als Heimat empfundenen, Landes, im engeren Sinne also einen Volksangehörigen. Außerhalb des eigenen Landes findet der Ausdruck daher auch gelegentlich als vertrauliche Anrede an einen nicht näher bekannten, gesellschaftlich gleich oder niedriger stehenden (Volks-)Angehörigen desselben Landes Verwendung. Hierzu existiert auch die weibliche Anrede Landsmännin.[1]

Familienname

Landsmann ist außerdem ein deutscher Familienname und als solcher eine Variante von Landmann. Bekannte Namensträger sind:

Verteilung des Familiennamens Landsmann auf dem Gebiet der BRD:

Siehe auch

Fußnoten