Landsmann
Der Ausdruck Landsmann bezeichnet den eingeborenen und kulturangehörigen Einwohner des eigenen, d. h. des als Heimat empfundenen, Landes, im engeren Sinne also einen Volksangehörigen. Außerhalb des eigenen Landes findet der Ausdruck daher auch gelegentlich als vertrauliche Anrede an einen nicht näher bekannten, gesellschaftlich gleich oder niedriger stehenden (Volks-)Angehörigen desselben Landes Verwendung. Hierzu existiert auch die weibliche Anrede Landsmännin.[1]
Familienname
Landsmann ist außerdem ein deutscher Familienname und als solcher eine Variante von Landmann. Bekannte Namensträger sind:
- Heinz Landsmann (1886– ?), deutscher Filmproduktionsleiter
Verteilung des Familiennamens Landsmann auf dem Gebiet der BRD: