Liebesheirat

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Als Liebesheirat wird die eheliche Verbindung von Mann und Frau aufgrund einer starken (geschlechtlichen) Liebe zueinander bezeichnet. Sie ist eine relativ moderne Erscheinung und steht im Gegensatz zur pragmatischen Vernunftehe oder früheren[1] Zwangsheirat, die aus verschiedenen, vor allem materiellen, gesellschaftlichen und Beständigkeits-Rücksichten geschlossen wird.

Da die entschiedene Geschlechtsliebe die heftigste unter den menschlichen Leidenschaften, jedoch zugleich vorübergehender Natur ist, ist die aus Liebesheirat entstandene Ehe häufig unbeständiger, unsicherer, in ihrem weiteren Verlauf entsprechend auch oft unharmonischer als eine Ehe, die auf gemeinsamen Interessen, Neigungen und charakterlichen Gemeinsamkeiten basiert. Allerdings ist die Liebesheirat das vielleicht einzige unter den neuen, bis heute vorherrschenden gesellschaftlichen Idealen, welches sich in erbgesundheitlicher Hinsicht – also der Nachkommenschaft gegenüber – relevant positiv auswirkt, da hier dem Instinkt der Vorzug gegenüber dem momentanen praktischen Nutzen zugestanden wird.

Siehe auch

Fußnoten

  1. Der Ausdruck „früher“ bezieht sich hier auf die abendländische Welt.