Zwangsheirat

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Eine Zwangsheirat liegt vor, wenn Braut und Bräutigam die Ehe nicht aus freiem Willen eingehen. Die davon abzugrenzende arrangierte Heirat wird zwar von Verwandten initiiert oder von Ehevermittlern arrangiert, aber im Einverständnis der Ehepartner geschlossen. Die Kinderheirat ist ebenfalls eine Form der Zwangsehe, da sie nicht durch die Entscheidung mündiger Ehepartner zustande kommt. Im Gegensatz zur Zwangsheirat steht die sogenannte Liebesheirat.

In der BRD findet die Zwangsheirat – unter dem Umvolkungs-Dogma der „kulturellen Bereicherung“ – durch einströmende Fremdländermassen wieder zunehmende Verbreitung.

Siehe auch

Verweise