Londoner Schuldenabkommen

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Im Londoner Schuldenabkommen von 1953 war beschlossen worden, daß Deutschland die noch offenen Zahlungen aus dem sogenannten Versailler Vertrag erst nach einer endgültigen Regelung begleichen müsse.

Zudem ging es darum, jene Kredite aus der Zeit der Weimarer Republik abzuzahlen, die z.B. im Zusammenhang mit dem Dawes-Plan und dem Young-Plan im Krieg nicht bedient und getilgt worden waren, einschließlich der damit aufgelaufenen Zinsen. Eine bedeutende Rolle spielte das Argument, daß die Bundesrepublik wegen erheblicher Gebietsverluste nur begrenzt Zahlungsfähigkeit besitzt und daß wichtige Reichsteile weiter abgetrennt sind, so Hermann Josef Abs. Neben dem Abkommen über die deutschen Auslandsschulden wurden die Ansprüche der VSA, Englands und Frankreichs aus der an Westdeutschland geleisteten Nachkriegswirtschaftshilfe geregelt sowie zwei weitere spezielle Abkommen zwischen der BRD und den VSA getroffen. Zuvor war mit Dänemark die Erstattung der Aufwendungen in Verbindung mit dem Aufenthalt deutscher Vertriebener aus Ostdeutschland in Dänemark 1945 bis 1949 vereinbart worden.

Nach Art. 5, Abs. 2, des LSA wird die Prüfung der aus dem Zweiten Weltkrieg herrührenden Forderungen der ehemaligen Kriegsgegner und von Deutschland besetzten Staaten »bis zur endgültigen Regelung der Reparationsfrage zurückgestellt«. Damit ist nach herrschender Meinung der Friedensvertrag mit Gesamtdeutschland gemeint. Der Überleitungsvertrag von 1952/54, Teil IV, Art. 1, Abs. 1, sagt deutlicher: »Die Frage der Reparationen wird durch den Friedensvertrag zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Gegnern oder vorher durch diese Frage betreffende Abkommen geregelt werden. « Die drei Westmächte verpflichteten sich, »zu keiner Zeit Forderungen auf Reparationen aus der laufenden Produktion der Bundesrepublik geltend zu machen«. In beiden Verträgen ist die endgültige Regelung der Reparationsfrage mit dem gesamtdeutschen Friedensvertrag und der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands völkerrechtlich verknüpft. Denn: Reparationsschuldner ist eigentlich das Deutsche Reich![1]

Bis heute (2013) gibt es jedoch weder einen Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich noch ist die staatliche Einheit wiederhergestellt, da immer noch ca. 1/3 des deutschen Territoriums völkerrechtswidrig annektiert sind.

Pfeil 2 siehe auch.pngSiehe auch: Rechtslage des Deutschen Reiches

Am 3. Oktober 2010 hatte die Groß-BRD die letzte Rate der Reparationszahlungen für den Ersten Weltkrieg gegen Deutschland beglichen. 92 Jahre nach Kriegsende ist Deutschland damit schuldenfrei. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, ist die Rate in Höhe von 69.950.000 Euro im aktuellen Bundeshaushalt unter dem Punkt „Bereinigte Auslandsschulden (Londoner Schuldenabkommen)“ aufgeführt. Zusätzlich fallen noch 2.032.000 Euro an Zinsen an.

Verweise

Fußnoten