Gumplowicz, Ludwig

Aus Metapedia
(Weitergeleitet von Ludwig Gumplowicz)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Ludwig Gumplowicz (polnisch Ludwik Gumplowicz; geb. 9. März 1838 in Krakau[1] oder 1839[2], gest. 19. August 1909 in Graz, Österreich) war jüdischer Jurist und Professor aus Polen auf einer Lehrkanzel für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Graz.

Leben

Gumplowicz war Sohn des Krakauer Rabbiners Simon Gumplowicz. Obwohl Ludwig Gumplowitz selbst getauft war, blieb er zeitlebens dem Judentum zugehörig. Gumplowicz studierte Jura in Krakau und wurde dort Anwalt. Er nahm 1863 am Januaraufstand der Polen gegen Rußland teil. Infolge des Scheiterns dieses Aufstandes mußte Gumplowicz Krakau verlassen. 1875 begann er seine akademische Lehrtätigkeit in Graz als Privatdozent für Verwaltungslehre und wurde dort 1882 außerordentlicher, 1893 ordentlicher Professor. 1909 nahm er sich nach längerer Krebserkrankung zusammen mit seiner Frau das Leben.

Rassenkampf nach Gumplowicz

Nach Gumplowicz’ Ansicht ist es Aufgabe der Soziologie, Darwins allgemeine Entwicklungsgesetze auf den Menschen und auf sein soziales Handeln anzuwenden. Die Soziologie sei eine „Lehre von den sozialen Gruppen, ihrem gegenseitigen Verhalten und ihren dadurch bedingten Schicksalen“. Der einzelne Mensch gilt Gumplowicz als soziales Atom, als passives Glied einer Gruppe und Produkt seiner Umwelt. Die Gruppe sei das die Menschen verbindende soziale Element. Soziale Erscheinungen sind nach Gumplowicz „Verhältnisse, die durch das Zusammenwirken von Menschengruppen und Gemeinschaften zustande kommen“. In den Gruppen herrschen definierte Regeln. Die „soziale Tätigkeit“ ist nach Gumplowicz „Selbsterhaltung der Gruppe, die Mehrung ihrer Macht, Begründung und Kräftigung ihrer Herrschaft oder doch ihrer sozialen Stellung in Staat und Gesellschaft zum Zwecke hat“. Im Gegensatz zu Karl Marx' historischem Materialismus nimmt Gumplowicz an, daß eine stetige historische Weiterentwicklung nicht existiere. Der einzige konstante Faktor der Geschichte sei der Rassenkampf. Das „soziale Naturgesetz“ besagt nach Gumplowicz: „jedes mächtigere ethnische oder soziale Element strebt danach, das in seinem Machtbereich befindliche oder dahin gelangende schwächere Element seinen Zwecken dienstbar zu machen“ (so in: Der Rassenkampf, 1883). Im Gegensatz zum Marxismus betrachtete Gumplowicz Kampf und Krieg, Unterjochung und Ausbeutung als durchgängiges Motiv sozialer Bewegung, das nicht ausgelöscht werden könne.

Werkauswahl

  • Die sociologische Staatsidee 1902 (PDF-Datei)
  • Geschichte der Staatstheorien, 1905 (PDF-Datei)
  • Der Rassenkampf, 1883 (PDF-Datei)
  • Sozialphilosophie im Umriss, (postum) 1910

Fußnoten

  1. (Jewish Enzyclopedia)
  2. Jüdisches Lexikon Herlitz/Kirschner