Luftschutzübungen
Luftschutzübungen waren bis 1939 im Deutschen Reich durchgeführte Übungen, die die Bevölkerung auf eventuelle Bombardierungen vorbereiten sollten.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Entgegen der gängigen Vorstellung, daß dies im Zuge der angeblichen deutschen Kriegsabsichten eingeführt wurde, entstammt die Idee aus den Zeiten der Weimarer Republik und wurde bereits 1927 von der deutschen Reichsregierung beschlossen. [1] Das Recht auf diese Übungen bekam das Deutsche Reich 1926 durch das Pariser Abkommen zugesprochen. Besonders in den letzten Jahren der 1930er bekamen die Übungen eine besondere Bedeutung, da man im Zuge der Krise mit der Republik Polen einen polnischen Angriff befürchtete.
Siehe auch
Literatur
- Unsere Frauen und die Jugend im Luftschutz (Mit zip gepackte PDF-Datei)