Machete (Waffe)

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Eine Machete

Eine Machete ist eine breite Klinge, die entweder als Werkzeug wie eine Axt oder im Kampf wie ein Kurzschwert verwendet wird. Die Klinge ist typischerweise unter 3 Millimeter dick und zwischen 32,5 bis 45 Zentimeter lang.

Gesetzlich ungeklärte Lage

Die Regelung bezüglich der Benutzung einer Machete und ihrer Einordnung als Waffe ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht geklärt, womit eine Machete eher als Werkzeug, denn als Waffe angesehen werden muß. Paragraph 1 (Absatz 2) dessen Waffengesetzes der BRD (WaffG) definiert eine Waffe folgendermaßen: [1]

Quelle
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(2) Waffen sind

1. Schußwaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

2. tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

Quelle: Waffengesetz der BRD


Derzeit besteht keine rechtliche Festlegung, ob Macheten unter das BRD-Waffengesetz fallen. Bis heute liegt noch kein Gerichtsurteil vor, wobei über die Feststellung einer Machete als Hieb- und Stichwaffe entschieden wurde. Ob ein Haumesser nun den Waffen oder Werkzeugen zuzuzählen ist, bleibt offen, zudem fallen Werkzeuge nicht unter das Waffengesetz.

Ob ein Gegenstand dem einen oder dem anderen zugehört, entscheidet im Zweifelsfall das Bundeskriminalamt durch einen Feststellungsbescheid nach § 2 Abs.5 iVm 48 Abs.3 WaffG. Da bis heute bezüglich Macheten noch kein Antrag einging, wurde kein Feststellungsbescheid erlassen und demzufolge besteht keine eindeutige Zuordnung. Es ist folglich auch nicht nötig, sich den Besitz einer Machete genehmigen zu lassen oder sich für deren Benutzung einen Waffenschein zu besorgen. [2]

Siehe auch

Fußnoten