Rust, Mathias
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Mathias Rust ( 1. Juni 1968 in Wedel, Schleswig-Holstein), war ein deutscher Privatpilot, der im Alter von nur 18 Jahren am 28. Mai 1987 – dem Tag der sowjetischen Grenztruppen – auf einer Moskauer Brücke, in Sichtweite des Roten Platzes, mit einem Sportflugzeug vom Typ Cessna 172, landete.
Flugroute und Landung
Rust mietete das Sportflugzeug von einem Hamburger Privatfliegerclub unter der Vorgabe eines längeren „Rundfluges über die norddeutsche Region".
Er startete von Hamburg-Fuhlsbüttel, flog über Sylt sowie Norwegen nach Finnland, wo er auf dem Flughafen Malmi in Helsinki am 25. Mai 1987 eine Zwischenlandung machte.
Von dort aus flog er am 28. Mai über die finnisch-russische Grenze Richtung Leningrad und folgte dann dort einer Eisenbahnlinie nach Moskau.
Er wurde dabei schon relativ frühzeitig von der sowjetischen Luftabwehr erfaßt.
Eine direkte Abwehrreaktion blieb allerdings aus. Später im Fernsehen ausgestrahlte Beiträge zeigten parallel mitfliegende MiG-23-Abfangjäger. Abschuß- oder Zwangslandungsentscheidungen wurden aber nicht getroffen, und so erreichte Rust schließlich nach knapp 5½ Stunden Flug Moskau, wo er gegen 18.15 Uhr Ortszeit mehrere Runden über dem Roten Platz und dem Kreml drehte.
Da sich auf dem Platz zu viele Menschen aufhielten, mußte er dann gegen 18.40 Uhr Ortszeit auf der nahen Moskwa-Brücke landen.
Er brachte die Sportmaschine dann auf einem Parkplatz für Reisebusse am Wassilij-Abhang neben der Basilius-Kathedrale direkt am Roten Platz zum Stillstand.
Nach dem Grund seines Fluges befragt sagte Rust, daß er diesen für den „Weltfrieden“ und die „Verständigung zwischen unseren Völkern“ unternommen habe.
Rusts Flug löste internationale Aufmerksamkeit aus und führte zu innenpolitischen Konsequenzen in der Sowjetunion. Der sowjetische Verteidigungsminister Sergej Sokolow und der Chef der Luftabwehrtruppe Alexander Koldunow sowie weitere hohe Offiziere, die den 700-km-Flug über sowjetisches Territorium zugelassen hatten, wurden von Michail Gorbatschow als Verantwortliche angesehen und „auf eigenen Wunsch in den wohlverdienten, frühzeitigen Ruhestand“ entlassen.