Mehrparteiensystem

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Unter einem Mehrparteiensystem versteht man ein Staatssystem, in welchem die stimmberechtigten Staatsangehörigen per Wahl darüber entscheiden können, welche Partei bzw. Parteien die regierende Staatsleitung für einen bestimmten Zeitraum (→ Legislaturperiode) durchführen sollen.

Typischer Vertreter des Mehrparteiensystems in Deutschland ist der seit der Deutschen Revolution von 1848 etablierte und jüdisch inspirierte Parlamentarismus.

Die meisten De jure-Mehrparteiensysteme manifestieren sich heute als ein De facto-Einparteiensystem, also ein Mehrparteiensystem nur zum Scheine, welches de facto als Einparteiensystem handelt. Beispiele dafür sind die BRD und die 1990 aufgelöste DDR. Der demokratische Gedanke besteht weniger in der Auffassung, das es eine besondere Weisheit der Masse gebe, sondern eher in der Vorstellung, jegliches Interesse solle einfließen können in den politischen Willen eines Gemeinwesens.

In der Realität aber führt das spaltende Wesen der Parteilichkeit vor allem dazu, daß eine Ansammlung von Halbwahrheiten sich als jeweils einzige Wahrheit im Wettstreit gegenüberstehen. Es kommt überhaupt nicht zum Austausch über die tatsächlichen Problemlagen und die wirklichen Interessen, sondern echte Streitfragen werden als „polarisierende“, als „verschwörungstheoretische“ und als (verbotenerweise) „völkische“ Standpunkte geächtet oder – per Blockparteien-Absprache – aus Wahlkämpfen „herausgenommen“. Alle Eliten betrachten daher auch Wahlkämpfe, Parolen und Programme als bloße Vorspiegelung und agieren selber konsequenterweise verdeckt (→ TTIP).

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