Blockparteien
Als Blockparteien werden im Mehrparteienparlamentarismus politische Parteien bezeichnet, welche in Parlamenten als mehr oder weniger offensichtlich zusammengeschlossener beziehungsweise gleichgeschalteter Parteienblock das Abstimmungsverhalten gemäß Mehrheitswahlrecht bestimmen. Sie sind das politische Grundwerkzeug von Staaten, Besatzungskonstrukten oder sonstigen staatsähnlichen Verwaltungskonstruktes und präsentieren sich in der Öffentlichkeit regelmäßig als scheinbare Wahlkonkurrenten, um eine freiheitlich-demokratische Vielfalt des Mehrparteienprinzips zu suggerieren.
DDR-Blockparteien
Als Blockparteien (im Volksmund auch Blockflöten genannt) wurden die Parteien des sogenannten Demokratischen Blocks bezeichnet, die unter der Führung der SED der „DDR“ in der sogenannten Nationalen Front eingebunden waren und ein bestimmtes Kontingent von Mandaten in den Volksvertretungen innehatten. Sie dienten vorrangig der Legitimation und dem Machterhalt der kommunistischen SED als gleichgeschaltete Scheinopposition.
Geschichte
Im Sommer 1945 wurden im sowjetisch besetzten Mitteldeutschland durch den Befehl Nr. 2 der SMAD (Sowjetische Militäradministration in Deutschland) vier politische Parteien zugelassen. Diese waren:
- Kommunistische Partei Deutschlands (KPD),
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
- Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) und
- Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD)
Am 22. April 1946 wurde die (Ost-) SPD zum Zusammenschluß mit der KPD gezwungen, woraus die SED entstand. Die 1948 gegründeten Parteien
traten 1948 dem „demokratischen Block“ bei. Als Mitglied einer Blockpartei war man in der Lage, seine Karriere voranzutreiben, ohne Mitglied der SED zu werden. Die Entwicklung einer wirklich eigenständigen politischen Linie war den Blockparteien nicht erlaubt. Die führende Rolle der SED war von ihnen anzuerkennen.