Meldewesen
Unter Meldewesen versteht man jene gesetzlichen Bestimmungen, welche einerseits die (gesetzliche) Verpflichtung eines Bürgers, seine Wohnstätte bei der zuständigen Meldebehörde bekanntzugeben (→ Meldepflicht), sowie andererseits die Verwertung der im Melderegister gespeicherten Daten regeln.
Entwicklung des Meldewesens
Im Zuge einer Verwaltungsreform wurde am 6. Januar 1938 eine Verordnung über das Meldewesen erlassen. Ziel der Reichsmeldeordnung war es, eine überall im Reich vereinheitlichte Handhabung des Melderechts (mit gleichen Vorschriften und Vordrucken) zu erreichen. Zuvor gab es lediglich Meldebestimmungen auf Landesebene. In der Reichsmeldeordnung, die zum 1. Mai 1938 in Kraft trat, wurde u. a. die Meldepflicht und die Führung des Melderegisters geregelt. Gerade die einheitliche Führung eines Melderegisters führte zu einer übersichtlicheren und erleichterten Arbeit für die einzelnen Behörden, vor allem für die Strafverfolgungsbehörden (→ Reichssicherheitshauptamt).
In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem 1. November 2015 das Bundesmeldegesetz (BMG), das mit den dazu gehörigen Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften bindend für alle Länder und Kommunen innerhalb der BRD ist. Vor dem bundesweiten Meldegesetz regelte noch jedes Bundesland durch ein eigenes Meldegesetz seine melderechtlichen Bestimmungen, das sich aber an dem Melderechtsrahmengesetz (1980) orientierte.
Siehe auch
Verweise
- Reichsmeldeordnung, 1938
- Bundesmeldegesetz (BMG), 2015