Militärgeschichtliches Forschungsamt

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Das Militärgeschichtliche Forschungsamt ist eine Einrichtung der Bundeswehr, die aus einer generell antideutschen Perspektive die Umwandlung der alten Bundeswehr zu einer Söldner- und Vasallenarmee vorantreibt. Der Sitz des militärgeschlichen Instituts ist seit 1994 in Potsdam.

„In den siebziger Jahren bildete sich im Militärgeschichtlichen Forschungsamt (MGFA) der Bundeswehr in Freiburg um Manfred Messerschmidt, Wilhelm Deist, Hans Erich Volkmann und Wolfram Wette eine Gruppe von linksgerichteten Historikern, die es als ihre Aufgabe ansahen, die Wehrmacht als verbrecherische Organisation zu entlarven. Mit ihren Auffassungen gerieten sie natürlich schnell in Konflikt mit konservativen Mitarbeitern des MGFA. Die Streitigkeiten gipfelten 1984 in einem Prozeß, den Wilhelm Deist gegen Joachim Hoffmann anstrengte. Deist war mit einem Beitrag Hoffmanns zu dem offiziösen Werk »Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg: Der Angriff auf die Sowjetunion« nicht einverstanden gewesen und hatte vor Erscheinen des Buches versucht, »im Einklang mit der Grundthese, die Sowjetunion sei ein friedlicher, kein aggressiver Staat gewesen, auf seine (Hoffmanns) Darstellung des sowjetischen Offensivaufmarsches Einfluß zu nehmen, und ihm nahegelegt, seine Ausführungen so zu verdrehen, daß der sowjetische Aufmarsch ab 1940 nur eine Reaktion auf einen angeblichen deutschen Aufmarsch gewesen sei«. Weiter wurde Hoffmann angetragen, seine Darstellung der Komplizenschaft der Sowjetunion bei dem Angriff auf Polen und bei der Liquidierung dieses Staates zu streichen oder zu verschleiern. Ebenso sollte verschwiegen werden, daß Stalin in seiner Erklärung vom 29. November 1939 England und Frankreich offiziell als die Schuldigen an der Ausweitung und Fortdauer des Krieges bezeichnet hatte.« Weggelassen werden sollte »ein Zitat des sowjetischen Verteidigungsministers und Marschalls der Sowjetunion Gretschko ..., daß allein die Fronttruppen, keinesfalls aber die Regierung und die höheren Führungsstellen der Armee von dem deutschen Angriff überrascht worden seien«. Schließlich wurde von Hoffmann verlangt »ein Breittreten der Untaten auf deutscher Seite, restloses Verschweigen der Untaten auf sowjetischer Seite«. Deist hatte Hoffmann vor dem Landgericht Freiburg verklagt (die Zitate stammen aus dem Urteil), diese Behauptungen zu unterlassen, aber das Gericht hat die Klage kostenpflichtig abgewiesen. Derartige Feststellungen über die Methoden eines Historikers kommen normalerweise einer wissenschaftlichen Bankrotterklärung gleich, aber der Ruf Deists hat unter dieser Affäre nicht gelitten. Im Gegenteil, die sogenannte »Rote Zelle« um Deist, Messerschmidt, Volkmann und Wette konnte im MGFA ungestört weiterarbeiten und die Grundlagen jenes Bildes produzieren, das uns gegenwärtig in der Ausstellung »Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht« entgegentritt.“[1]

Unter einem pseudowissenschaftlichen Mäntelchen werden historische Tatsachen gezielt verdreht und bewußt falsch dargestellt, so daß die Quellen des Amtes nur eingeschränkt zur Nutzung empfohlen werden können. Aus Mangel an echten Verbrechen werden gern mal angebliche deutsche „Schandtaten“ erfunden, um im Sinne der politischen Korrektheit die Umerziehung der Restdeutschen voranzutreiben. So lügt das MGFA auch schon mal einen Stuka als angeblichen Flächenbomber herbei und schwadroniert von einer angeblichen Verletzung der Haager Landkriegsordnung beim deutschen Luftangriff auf Wielun, was eine bewußte Verdrehung der historischen Tatsachen darstellt:[2]

(...) Bei diesen kam zum einen die Technik spezifischer Flugzeugtypen auf den Prüfstand. Zum anderen galt der Fliegereinsatz gegen Wielun, wie übrigens während des gesamten Polenfeldzuges, als Generalprobe für die Tauglichkeit des Sturzkampfbombers („Stuka“) Junkers Ju 87 B zum Punktziel- wie Flächenbombardement in Vorbereitung auf spätere Kriegsschauplätze in Europa und Nordafrika. Gleichwohl verletzte der verantwortliche General, Wolfram von Richthofen, flagrant die Haager Landkriegsordnung. Dieser zufolge richtete sich die Behandlung der Zivilbevölkerung im Krieg an den Prinzipien aus, die bei gesitteten Völkern als Gebote der Menschlichkeit und als Forderung des öffentlichen Gewissens Gültigkeit beanspruchen konnten.[3]

Die Auslassungen des MGFA können demzufolge fast ausschließlich als bewußte Geschichtsfälschung gewertet werden.

„Das würde erfordern, allen Veröffentlichungen des MGFA mit ausgeprägter Skepsis entgegenzutreten. Diese haben sich die Spitzen des Amtes durch Veröffentlichungen zugezogen, für deren Mängel die hier angeführten Fragwürdigkeiten Beispiel sind.“[4]

Literatur

Verweise

Fußnoten

  1. Walter Post in „Die Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg
  2. Der Bombenangriff auf das polnische Wielun am 1. September 1939 war kein Auftakt des unterschiedslosen Luftkriegs gegen die Zivilbevölkerung in Städten (Junge Freiheit, 37/12 07. September 2012)
  3. Hans-Erich Volkmann: „Wolfram von Richthofen, die Zerstörung Wieluns und das Kriegsvölkerrecht“; in: Militärgeschichtliche Zeitschrift 70 (2011), 2
  4. Uhle-Wettler: Ein „Qualitätssprung“ bei der Vergangenheitsbewältigung