Opus

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Opus, lat., Mehrzahl Opera, bedeutet Werk, Kunstwerk; Schrift (im Sinne eines niedergeschriebenen Werks); Einzelwerk eines Tonsetzers (abgekürzt op.), das eine durch seine zeitliche Stellung im Gesamtwerk bedingte Nummer erhält.

Erläuterung

Musik

Außer der Numerierung nach Opus bestehen bei manchen Komponisten auch besondere Werkverzeichnisse, nach denen sich die Zählung richtet, beispielsweise das Bach-Werke-Verzeichnis zu Johann Sebastian Bach,[1] das Hobokenverzeichnis zu Joseph Haydn,[2] das Köchelverzeichnis zu Wolfgang Amadeus Mozart.[3]

Rechtsgeschichte

Im Römischen Recht war Opus der zu leistende Arbeitserfolg beim Werkvertrag.

Abwandlung

Als Opus magnum, lat. großes, bedeutendes Werk, bezeichnet man häufig dasjenige Werk eines geistigen Schöpfers, das die Allgemeinheit oder man selbst als sein wichtigstes, ggf. auch umfangreichstes ansieht.

Fußnoten

  1. So die nicht den Regeln entsprechende Schreibung im Buchtitel; Abk. BWV
  2. Erstellt von Anthony van Hoboken, Abk. (vorangestellt) Hob., z. B. Cellokonzert in C-Dur (Hob. VIIb:1)
  3. Nach dem Musikgelehrten Ludwig von Köchel; Abk. KV