Opus
Opus, lat., Mehrzahl Opera, bedeutet Werk, Kunstwerk; Schrift (im Sinne eines niedergeschriebenen Werks); Einzelwerk eines Tonsetzers (abgekürzt op.), das eine durch seine zeitliche Stellung im Gesamtwerk bedingte Nummer erhält.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Musik
Außer der Numerierung nach Opus bestehen bei manchen Komponisten auch besondere Werkverzeichnisse, nach denen sich die Zählung richtet, beispielsweise das Bach-Werke-Verzeichnis zu Johann Sebastian Bach,[1] das Hobokenverzeichnis zu Joseph Haydn,[2] das Köchelverzeichnis zu Wolfgang Amadeus Mozart.[3]
Rechtsgeschichte
Im Römischen Recht war Opus der zu leistende Arbeitserfolg beim Werkvertrag.
Abwandlung
Als Opus magnum, lat. großes, bedeutendes Werk, bezeichnet man häufig dasjenige Werk eines geistigen Schöpfers, das die Allgemeinheit oder man selbst als sein wichtigstes, ggf. auch umfangreichstes ansieht.