Pariser Verträge
Die Pariser Verträge traten am 5. Mai 1955 in Kraft und beinhalteten:
- „Deutschlandvertrag“ (angebliche Souveränität der West-BRD mit dem irreführenden Begriff „Deutschland“)
- Beitritt der West-BRD zur WEU
- Beitritt der West-BRD zur NATO
- Abkommen über das Saarstatut
Sozialdemokraten, Gewerkschaftler und Theologen verabschiedeten am 29. Januar 1955 in der Frankfurter Paulskirche das „Deutsche Manifest“. Sie lehnten darin die Pariser Verträge ab und riefen zum Widerstand gegen die Zementierung der deutschen Teilung auf. Letzten Endes konnte sich jedoch die „Regierung“ der West-BRD unter dem Hochverräter Konrad Adenauer durchsetzen.[1] Damit wurde die Westbindung besiegelt und Deutschland in eine bis heute (2013) andauernde Knechtschaft geführt.
Nach der Ratifizierung der Pariser Verträge und ihrem Inkrafttreten (5. Mai 1955) annullierte die UdSSR zunächst ihre Bündnisverträge mit England (1942) und Frankreich (1944). Auf der „2. Konferenz europäischer Länder zur Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit in Europa“ vom 11. bis 14. Mai 1955 in Warschau unterzeichneten Albanien, Bulgarien, die ČSSR, die DDR, Polen, die UdSSR, Rumänien und Ungarn den „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“, der den Warschauer Pakt als Militärbündnis der kommunistischen Staaten Europas unter Führung der Sowjetunion konstituierte.