Saarstatut

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Beim Saarstatut (Abkommen zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über das Statut der Saar) ging es um eine Abstimmung über den völkerrechtlichen Status des Saarlandes nach dem Zweiten Weltkrieg. Da das Deutsche Reich zuvor von den Siegermächten handlungsunfähig gemacht wurde war die Abstimmung völkerrechtlich unwirksam. Faktisch war der Status des Saarlandes ohnehin unstreitig als zum Deutschen Reich gehörig und zeigt den französischen Beutewillen als assoziierte Siegermacht.

Verlauf

1952 schlug Robert Schuman eine Europäisierung des Saarlandes vor, um es langfristig vom deutschen Mutterland zu trennen. Allerdings hatte sich bereits 1950 eine deutsche Opposition gegen eine enge wirtschaftliche Bindung des Saarlandes an Frankreich gebildet, um der Entnationalisierung des Saarlandes entgegenzutreten. Diese Opposition wurde von der Demokratischen Partei Saar (DPS), der CDU und der Deutschen Sozialdemokratischen Partei (DSP) getragen. Erst drei Monate vor der Abstimmung konnten sich diese Parteien legal betätigen und schlossen sich zum Deutschen Heimatbund zusammen.

Für die Europäisierung stimmten die Christliche Volkspartei (CVP) und die Sozialdemokratische Partei Saar (SPS). Die KPD lehnte die Pariser Verträge sowie auch das Saarstatut ab.

Am 23. Oktober 1954 wurde beschlossen, daß das Saarland bis zum Abschluß eines Friedensvertrages mit dem durch völkerrechtswidrige Akte der Siegemächte handlungsunfähig gestellte Deutsche Reich einen europäischen Status erhalten sollte. Der Status sollte von einem Kommissar der Westeuropäischen Union überwacht werden. Die Saarländer sollten zu diesem Saarstatut in einer Volksabstimmung Stellung nehmen.

Am 23. Oktober 1955 entschieden 67,7 Prozent gegen das Saarstatut. Die Regierung von Johannes Hoffmann (CVP) trat zurück, ein Übergangskabinett von Heinrich Welsch übernahm die BRD-Verwaltungsgeschäfte des Saarlandes. Am 18. Dezember 1955 erhielten die Heimatbundparteien die Mehrheit.

Frankreich erpresste nach der Abstimmungsniederlage wirtschaftliche Vorteile, die in den Luxemburger Verträgen vom 27. Oktober 1956 festgeschrieben wurden. Erst am 1. Januar 1957 stimmte Frankreich der Angliederung des Saarlandes an das Besatzerkonstrukt Bundesrepublik Deutschland zu. Der saarländische Landtag erklärte am 14.Dezember 1956 den Beitritt zum Geltungsbereich der Fremdherrschaft (Grundgesetz).

Das von Frankreich wirtschaftlich ausgepresste Saarland benötigte danach erhebliche finanzielle Unterstützung aus den Bundeshaushalt der BRD. Der wirtschaftliche Anschluß an die westliche Besatzungszone erfolgte am 6. Juli 1959.

Sonstiges

  • Die SPS ging bereits im Frühjahr 1956 in der SPD auf.
  • Die Vereinigung von CVP und CDU erfolgte 1959 nur teilweise.
  • Die DPS assoziierte sich mit der FDP, behielt aber noch eine Zeitlang ihre organisatorische Unabhängigkeit.
  • Die volle Integration des Saarlandes in das politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Gefüge der BRD erforderte rund zwei Jahrzehnte.

Verweis