Parteichef

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Parteichef gilt in der Alltagssprache als der Überbegriff für Parteivorsitzender, Parteipräsident oder Parteiobmann.

Parteivorsitzende werden – meist zusammen mit zwei oder mehr ihrer Stellvertreter – auf Parteitagen gewählt, im Regelfall für die maximal zulässige Wahlperiode von 2 Jahren. Die Parteichefs von größeren Parlamentsparteien haben häufig noch weitere hohe Funktionen in Personalunion, wie z.B. Regierungschef, Minister oder Fraktionsvorsitzender (Österreich: Klubobmann). In der Schweiz sind solche Doppelfunktionen selten.

Viele heutige Staaten haben ein Parteiengesetz, das den groben Rahmen für politische Parteien absteckt und oft auch die teilweise Finanzierung der Partei- und Indoktrinationsarbeit (Parteiakademie etc.) durch öffentliche Gelder (in der Regel sind dies die Steuereinnahmen) regelt. In diesem Fall gilt die Verantwortung des Parteichefs und des Finanzreferenten nicht nur parteiintern, sondern auch gegenüber dem Staat und seinem Strafrecht. Die parteiinterne Verantwortung ist durch die Sitzungen des Parteivorstands (bzw. des Präsidiums) und durch periodische Parteitage und die auf ihnen erfolgende „Entlastung“ gegeben.

De facto sind die Spitzen einer Partei aber auch – trotz des freien Mandats der Abgeordneten – für Erfolge und Misserfolge bei Parlamentswahlen verantwortlich, wobei sich diese Verantwortung aber meist auf den Verlust etwaiger Parteiämter beschränkt.

Für die Organisation der Partei und die regulären Kontakte zu den Mitgliedern ist jedoch nicht der/die Vorsitzende, sondern der Parteisekretär oder Generalsekretär zuständig.

Im Regelfall haben Parteichefs schon eine langjährige Parteikarriere hinter sich, bei der sich bestimmte Eigenschaften ggf. entwickeln können. Diese Karriere beginnt vielfach in einer Funktion innerhalb der etablierten und „politisch-korrekten“ Jugendorganisationen innerhalb der BRD, z.B. als Studentenfunktionär/in oder in einer Funktion bei der Parteijugend, bei einer kirchlichen Organisation oder in einer Gewerkschaft. Auf diese Weise werden die späteren politisch Verantwortlichen der BRD vorab nach verschiedenen Kriterien ausgesiebt, so z.B. nach ihrer Treue zur jeweiligen (oftmals wechselnden) Parteilinie, ihrem Opportunismus gegenüber der veröffentlichten Meinung und ihrer Anpassungsfähigkeit innerhalb des plutokratischen BRD-Systems.