Regierungsleiter

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Ein Regierungsleiter oder Regierungschef ist der offizielle Leiter der Regierung eines Staates (z. B. National- oder Gliedstaat). In gesunden Staaten sollte er einen Großteil der politischen Richtungsentscheidungen setzen. In schwachen oder korrupten Staaten, wie z. B. einer Plutokratie, erfüllt der Regierungsleiter dagegen für die Öffentlichkeit nur scheinbar die staatliche Leitung.

In Präsidentiellen Regierungssystemen vereint der Staatspräsident das Amt des Staatsoberhaupts und des Regierungsleiters. Beispiel ist der Präsident der USA.

In parlamentarischen Regierungssystemen sind die Funktionen des Staatsoberhaupts (Monarch, Staatspräsident) und des Regierungsleiters (Ministerpräsident, Premierminister) oftmals geteilt. Beispielsweise steht im plutokratischen System Großbritanniens der praktisch machtlosen Königin der beinahe ebenso machtlose Premierminister gegenüber; in der durch us-amerikanische Truppen besetzten, nichtsouveränen BRD dem bloß repräsentativ wirkenden Bundespräsidenten der Bundeskanzler. Ebenso finden sich heutzutage im südlichen deutschen Teilstaat, der BRÖ, ein Bundespräsident sowie -kanzler. In manchen parlamentarischen Regierungssystemen wird auch die Funktion des Staatsoberhaupts vom parlamentarisch bestimmten Regierungschef ausgeübt. Beispiele sind die Ministerpräsidenten der Länder der BRD.

In semipräsidentiellen Regierungssystemen ist die Macht oftmals zwischen einem Präsidenten und einem Ministerpräsidenten oder Premierminister geteilt.

Die genauen Befugnisse eines Regierungschefs variieren in allen Regierungssystemen und sind in der Verfassung der jeweiligen Länder festgelegt. Eine Ausnahme stellt die BRD dar, welche über keine Verfassung, sondern lediglich über ein nach dem Zweiten Weltkrieg provisorisch eingesetztes Grundgesetz verfügt.