Preußischer Kultusminister

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Die preußischen Kultusminister führten das ab November 1817 bestehende „Ministerium der Geistlichen, Unterrichts und Medicinal-Angelegenheiten“ (die Bezeichnung „Kultusministerium“ wurde umgangssprachlich, aber nie offiziell verwendet). Sie hatten somit die staatliche Aufsicht über die Kirchen, waren zuständig für das preußische Schul- und Hochschulwesen und bekamen nach und nach bis 1849 auch die Zuständigkeit der staatlichen Medizinalverwaltung übertragen, für die zuvor das Innenministerium zuständig war.[1] Ab 1762 bis zu den Reformen trug der preußische Kultusminister den Titel eines Justizministers, zuletzt Friedrich Leopold von Kircheisen (1810 bis 1817).

Liste der preußischen Kultusminister

Die preußischen Minister der Geistlichen, Unterrichts und Medicinal-Angelegenheiten mit ihrer jeweiligen Amtszeit:

Fußnoten

  1. Für diese Aufgabe stand dem Ministerium die 1808 errichtete königlich wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen zur Seite, die 1849 im Ministerium aufging.