Provinz Großherzogtum Niederrhein

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Die Provinz Großherzogtum Niederrhein war eine von zunächst zehn Provinzen (1822: 9, 1824: 8, 1850: 9, 1866/8: 12, 1878: 13), in die der Staat Preußen nach dem Wiener Kongreß 1815 durch die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 eingeteilt wurde.

Die Provinz umfasste im Wesentlichen die nach 1803 an Preußen gelangten rheinischen Gebiete, das Kurfürstentum Trier, Teile von Luxemburg und Limburg, Manderscheid, Malmedy, Güter der Pfalz, der Rheingrafen, des Herzogtums Jülich, die Stadt Aachen sowie weitere kleinere Herrschaften. Nach Ende der Napoleonischen Kriege wurden zunächst provisorisch die Generalgouvernements Mittelrhein und Niederrhein gebildet, aus denen dann die Provinz Großherzogtum Niederrhein entstand.

Der Sitz des Oberpräsidiums (Provinzialregierung) der Provinz Großherzogtum Niederrhein war in Koblenz.

Nach der Vereinigung der Regierungsbezirke Kleve und Düsseldorf zum Regierungsbezirk Düsseldorf am 1. Januar 1822 wurden am 22. Juni 1822 durch königliche Kabinettsorder die beiden Rheinprovinzen, nämlich die Provinz Großherzogtum Niederrhein und die Provinz Jülich-Kleve-Berg, zur preußischen Rheinprovinz vereinigt. Bis 1830 spricht man von den Rheinprovinzen, danach nur noch von der „Rheinprovinz“. Verwaltungssitz des rheinischen Oberpräsidiums blieb Koblenz.