Rütlischwur
Der Rütli-Schwur ist eine Schweizer Legende. Sie besagt, daß am 1. August 1291 deutsche Abgesandte aus den drei „Orten“, auch „Waldstätten“ bzw. Kantonen (auch Urkantone): Uri, Schwyz und Unterwalden (heute zwei Halbkantone: Obwalden und Nidwalden) auf der Rütliwiese am Vierwaldstättersee einen gemeinsamen Schwur leisteten, der ein Bündnis besiegelte. Dieses Ereignis gilt als Beginn der Schweizer Eidgenossenschaft.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Fehlender historischer Nachweis
Es gibt keinen historischen Nachweis, daß der Rütli-Schwur in dieser Art und Weise stattgefunden hat, noch Ende des 19. Jahrhunderts galt der 8. November 1307 als Gründungsdatum. Das Bündnis selbst ist aber belegt durch die einzige in lateinischer Sprache verfaßte Bündnis-Urkunde, den Bundesbrief von Anfang August 1291, der das Verteidigungsabkommen zwischen den drei Kantonen schriftlich niederlegte. Die Echtheit dieses Dokuments ist unter Historikern allerdings umstritten.
Vorlage zum Rütli-Schwur
Möglich, daß im Patto di Torre (solidarische Hilfeleistung aufstrebender alpiner Talschaften, im Einflußbereich der Lombardei) von 1182 eine Vorlage zum Rütli-Schwur vorliegt. Erst im 19. Jahrhundert bemühte man sich im Zuge eines wachsenden Nationalbewußtseins, ein einheitliches Gründungsdatum für die Eidgenossenschaft festzulegen. In Erinnerung an den Rütli-Schwur ist der 1. August seit 1891 Schweizer Nationalfeiertag.
Rütlischwur (nach Schiller)
- Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern,
- in keiner Not uns trennen und Gefahr.
- Wir wollen frei sein, wie die Väter waren,
- eher den Tod, als in der Knechtschaft leben.
- Wir wollen trauen auf den höchsten Gott
- und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen.
Feierlichkeiten 2016
- „So schildert es Friedrich Schiller in seinem Drama ‚Wilhelm Tell‘, das den Kampf der Eidgenossen gegen ihre habsburgischen Bedrücker verherrlicht. Doch an der Geschichte ist manches ungereimt, sogar das Datum. Noch Schiller hat den Rütlischwur im Jahr 1307 vermutet. Ende des 19. Jahrhunderts dann erklärte die Regierung in Bern: Es war der 1. August 1291, der fortan als Nationalfeiertag zu gelten hatte. Was nach den Worten des Historikers André Holenstein auch damit zu tun hatte, dass die erst 1848 gegründete moderne Schweiz einer identitätsstiftenden Erzählung bedurfte. ‚Es ist ein politischer Entscheid, der dazu führt, dass der Bundesrat für diesen jungen Bundesstaat beschließt: Wir fixieren das Gründungsdatum der Schweiz im Jahre 1291.‘ Immerhin gab es einen dokumentarischen Anhaltspunkt. Eine auf ‚Anfang August 1291‘ datierte Urkunde, mit der sich Schwyz, Uri und Unterwalden wegen der unsicheren Zeiten nach dem Tod des deutschen Königs Rudolf von Habsburg zu einem Bündnis zusammentaten. Allerdings wohl kaum auf dem Rütli. ‚Es ist eher unwahrscheinlich, dass die auf einer Rodungswiese an einem Seeufer ausgestellt wurde, sondern man muss eher davon ausgehen, dass sie von einem Schreiber in einer Schreibstube in einer Kanzlei verfasst worden ist,‘ meint Holenstein über die Urkunde, die abweichend von der Regel keine Ortsangabe enthält. Von einem Freiheitskampf ist auch keine Rede. ‚Das ist ja ein Landfriedensbündnis. Die drei Kommunen sichern sich gegenseitig Unterstützung zu, aber wenn man den Text nüchtern liest, ist da nichts von einer Staatsgründung, ist da nichts von einem revolutionären Aufstand zu lesen.‘ Solche Landfriedensbündnisse waren in der Zeit um 1300 keine Seltenheit. Immerhin ließe sich sagen, dass mit dem Vertrag der drei Waldstätte ein Muster vorgezeichnet war, nach dem sich in den folgenden rund 160 Jahren allmählich die Eidgenossenschaft entwickelte. Als zunächst lockeres und nach außen offenes Geflecht gegenseitiger Bündnisse und Beistandsverpflichtungen von Landgemeinden und Städten. Immer wieder kam es dabei zu militärischen Zusammenstößen mit den habsburgischen Herzögen und Grafen, deren Machtzentrum ursprünglich im Raum der heutigen Schweiz lag, bevor es sich im 14. Jahrhundert nach Österreich verschob. Auch mit tätiger Nachhilfe ihrer letztlich siegreichen eidgenössischen Rivalen.“[1]