Reichsgesetzblatt

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Pfeil 1 start metapedia.png Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Reichsgesetzblatt (Auswahlseite) aufgeführt.

Das Reichsgesetzblatt (RGBl.) war das amtliche Gesetzverkündungsblatt des Deutschen Reiches. Um Rechtsgültigkeit zu erlangen, mußten Gesetze und Verordnungen des Reiches im Reichsgesetzblatt veröffentlicht werden. Das erste Reichsgesetzblatt wurde 1871, das letzte im April 1945 veröffentlicht.

In der OMF-BRD werden seit 1949 die Vorschriften, welche die Parteienherrschaft für den Bund erläßt, im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht. Es bestehen zwei Ausgaben, Bundesgesetzblatt I und Bundesgesetzblatt II.

Siehe auch

Literatur

  • Reichsgesetzblatt-Auszug: Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes 1939 (PDF-Datei)
  • Reichsgesetzblatt - 1944 Nr. 1 - Teil 1 - Ausgegeben in Berlin am 5. Januar 1944 (356 S., Scan) (PDF-Datei)

Verweise