Deutsches Reich
Nationalflagge von 1871 bis 1919 und von 1933 bis 1935 | 1935 eingeführte Nationalflagge |
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Letztes Reichswappen | |
Das Deutsche Reich bis 1938 | |
Hauptstadt | Berlin |
Verfassung | faktisch außer Kraft gesetzte Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 |
Fläche | 633.786 km² (1937) |
Einwohner | 41.058.792 Ew. (1871) 78.800.000 Ew. (1938) |
Hymne | Lied der Deutschen |
Staatsoberhaupt | * – kein – siehe Liste der Staatsoberhäupter des Deutschen Reiches |
Regierungschef | * – keinen – siehe: Liste der Regierungschefs des Deutschen Reiches |
Deutsches Reich (auch Kernreich, da Deutschland größer ist als das eigentliche Reich) ist der Name des deutschen Nationalstaates in den Jahren zwischen 1871 und (vorerst) 1945. Das Deutsche Reich wurde im Jahr 1871 gegründet und ist nach wie vor ein deutscher Nationalstaat mit bisher verschiedenen politischen Systemen. Es wurde mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges militärisch besetzt und ist seitdem mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe, als Gesamtstaat nicht handlungsfähig. Noch immer bestehen besatzungsrechtliche Vorschriften. Das Reich war wiederholt von umfangreichen Gebietsannexionen betroffen, welche im Widerspruch zur Haager Landkriegsordnung stehen.
Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation wurde von Zeitgenossen ebenfalls oftmals als „Deutsches Reich“ bezeichnet, weshalb das 1871 gegründete Kaiserreich auch als Zweites Deutsches Reich bekannt ist.
Seit 1943 trug das Deutsche Reich die amtliche Bezeichnung Großdeutsches Reich[1]. Die rechts abgebildete Hakenkreuzflagge und das darunter stehende Wappen repräsentieren den bis 1945 völkerrechtlich legitimierten und handlungsfähigen deutschen Staat.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Name
Der Name „Deutsches Reich“ ist nicht mit dem Begriff Deutschland gleichzusetzen. Das Deutsche Reich umfaßt, wenn es auch die große Mehrheit des deutschen Volkes in sich einschließt, selbst in seiner Gestalt als Großdeutschland in den 1940er Jahren, nur einen Teil Deutschlands. Die nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches 1806 entstandene Losung, alle Deutschen des zusammenhängenden Volksbodens in Mitteleuropa staatlich zu einigen, ließ sich bisher nicht verwirklichen.
Auch nach dem Ende des Ersten Weltkrieges mußte, abgesehen von der Verstümmelung durch das Versailler Diktat, die Neugestaltung infolge äußeren Zwangs in klein-deutschem Sinne erfolgen, obgleich die deutsch-österreichische Nationalversammlung am 12. November 1918 im Artikel II. der Verfassung bekundet hatte: „Deutsch-Österreich ist ein Bestandteil der deutschen Republik.“
Der Name „Deutsches Reich“ tritt zum ersten Mal amtlich in der Vorlage Bismarcks an den Reichstag vom 9. Dezember 1870 auf und wurde in den Eingangsworten der Verfassung 1871 festgelegt. Der Titel blieb auch 1919, gegenüber anfänglicher Erörterungen einer Umbenennung in „Deutsche Republik“, bestehen (Artikel I der Weimarer Verfassung 1919). Die Staatsangehörigkeit wird durch die Bezeichnung „Reichsdeutsch“, „Reichsdeutscher“ zum Unterschied zu „deutsch“, welches eine ethnische Zugehörigkeit ausdrückt, wiedergegeben.
Schon einige Jahre nach der Reichsgründung schlich sich die Gleichsetzung „Deutschland“ und „Deutsches Reich“ in die Umgangssprache ein. Heute wird der Begriff Reich vermehrt mit dem Nationalsozialismus in Verbindung gebracht, so daß auch „Deutsches Reich“ eine Negativbesetzung erfuhr.
Staatsgebiet
Nach derzeit geltendem Völkerrecht ist für den Gebietsstand eines Staates der Tag vor dem Ausbruch eines Krieges maßgebend, denn nach der Haager Landkriegsordnung von 1907 sind Gebietsannexionen fremden Staatsgebietes während Kriegszuständen nicht zulässig. Demnach kann der zuletzt völkerrechtlich gültige Gebietsstand des Deutschen Reiches auf den 31. Juli 1914 datiert werden.
Geschichte
Einteilung
Die Geschichte des Deutschen Reiches wird heute allgemein in vier Abschnitte gegliedert:
- 1871–1918 Deutsches Kaiserreich
- 1871–1890 Zeit des Reichskanzlers Bismarck
- 1890–1918 Wilhelminische Epoche und Erster Weltkrieg
- 1918–1933 Weimarer Republik
- 1933–1945 Drittes Reich und Zweiter Weltkrieg; 1943-1945 Staatsbezeichnung „Großdeutsches Reich“
- 2. Mai bis 23. Mai 1945 Geschäftsführende Reichsregierung
- seit 1945: Interregnum durch verlorene Handlungsfähigkeit
Vorgeschichte
Am 1. August 1806 legte der römisch-deutsche Kaiser die Krone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nieder und erklärte das „erste deutsche Reich“ für beendet. Es ist umstritten, ob der Kaiser überhaupt das Recht hatte, das Reich aufzulösen, oder ob er vielmehr lediglich für seine Person die Kaiserkrone hätte niederlegen dürfen. Regelwidrig war zudem, daß er weder den Reichstag noch die Reichsstände zuvor informiert hatte.
1815 gründete die große Mehrheit der deutschen Staaten den Deutschen Bund, der bis 1866 Bestand hatte. 1848/49 wurden Versuche unternommen, ein zweites deutsches Reich zu gründen; zu diesem Zweck wurde im Zuge der Revolution die Frankfurter Nationalversammlung einberufen und die sogenannte Paulskirchenverfassung ausgearbeitet, welche auf dem Mehrparteienparlamentarismus fußte. Sodann trug die Nationalversammlung dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. die deutsche Kaiserkrone an; diese lehnte er insbesondere unter der Begründung ab, die Krone sei „aus dem Dreck der Revolution geknetet“; folglich unterblieb die Reichsgründung.
1866 endete der Deutsche Bund, nachdem Preußen ihm den Krieg erklärt und gewonnen hatte, womit der Vielvölkerstaat Österreich (seit 1804/06) als Kaisertum Österreich als deutsche Führungsmacht im deutschen Bruderkampf verdrängt war. Das Königreich Preußen gründete daraufhin noch im selben Jahr den Norddeutschen Bund.
Deutsches Kaiserreich
1870/71 kam es zu dem von Frankreich provozierten und verlorenen Deutsch-Französischen Krieg. Infolgedessen wurde Wilhelm I., König von Preußen, am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal des Schlosses Versailles zum Deutschen Kaiser ausgerufen, womit das zweite Kaiserreich als kleindeutsche Lösung verwirklicht wurde.
Die Verwirklichung des Deutschen Reiches ist in großem Maße dem ersten deutschen Reichskanzler Bismarck zu verdanken.
Weimarer Republik und Nationalsozialismus
Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg mußte der Kaiser 1918 auf Druck der Novemberverbrecher abdanken. Kurz zuvor hatten die Novemberrevolutionäre die Republik ausgerufen. Die folgende Zeit zwischen 1919 und 1933 wird als „Weimarer Republik“ bezeichnet. Diese Republik war völkerrechtlich identisch mit dem 1871 gegründeten Reich und behielt auch den Staatsnamen „Deutsches Reich“ bei. Lediglich der Gebietsstand wurde verändert, so mußte das Deutsche Reich Gebiete an Frankreich, Belgien, Dänemark sowie Polen und Litauen abgeben. Das Diktat von Versailles, das die Grundlage hierfür war, wurde, bis auf die Kommunisten, von allen reichsdeutschen Parteien abgelehnt.
Zur sogenannten Weimarer Republik zählt genaugenommen auch die Zeit des Nationalsozialismus, während dessen die legal gewählte NSDAP mit Notstandsgesetzen regierte, so wie es andere Weimarer Regierungen zuvor auch getan hatten. Die Weimarer Reichsverfassung blieb auch nach der Machtübertragung de jure in Kraft.
Die Nachkriegsgeschichtsschreibung bezeichnet die darauffolgende Zeit zwischen 1933 und 1945 als „Zeit des Nationalsozialismus“ bzw. „Drittes Reich“. Die Nationalsozialisten selbst bezeichneten das Reich nur in den ersten Jahren ihrer Regierungszeit so, um zu zeigen, daß es nach der negativ bewerteten Systemzeit nun wieder bergauf gehe. Mit dem Namen stellte man sich auch in die Tradition des Alten Reiches und vor allem die preußische Tradition des Deutschen Kaiserreiches.
Von 1943 bis 1949 lautete die amtliche Bezeichnung Großdeutsches Reich. Der Regierungssitz war die Reichshauptstadt Berlin. Gegen Kriegsende zog die Regierung in den sogenannten Sonderbereich Mürwik bei Flensburg um. Dort wurde die letzte Reichsregierung am 23. Mai 1945 völkerrechtswidrig gefangengenommen. Staatsrechtlich kann das Ende der Weimarer Republik mit dem Beginn der staatlichen Handlungsunfähigkeit des Deutschen Reiches ab diesem Zeitpunkt festgesetzt werden.
Nachkriegszeit und aktuelle Lage
Nach der militärischen Niederlage der Streitkräfte des Großdeutschen Reiches beschlossen die Kriegssieger am 5. Juni 1945, die oberste Regierungsgewalt zu übernehmen. Die Übernahme bewirkte nicht die Annektierung Deutschlands, denn Deutschland sollte Vertragspartner und Schuldner eines Friedensvertrages werden. Die gültigen Grenzen sollten diejenigen des Gebietsstandes vom 31. Dezember 1937 sein. Damit wurden sowohl der Anschluß Österreichs und des Sudetengebietes als auch die Rückgabe des Memelgebietes rückgängig gemacht.
Das Kernreich wurde in verschiedene Besatzungszonen aufgeteilt, ebenso die Alpen- und Donau-Reichsgaue. Die deutsche Bevölkerung wurde aus Ostdeutschland und den Sudetengebieten größtenteils gewaltsam vertrieben. 1949 etablierten sich zwei Teilstaaten auf einem Teilgebiet des handlungsunfähigen Reiches, nämlich die Bundesrepublik Deutschland (westlich) und die Deutsche Demokratische Republik (kommunistisch). Auch nach 1990 blieb das Deutsche Reich weiterhin existent.
In jenem Jahr wurde die DDR der BRD angeschlossen und das nur als vorübergehende Lösung angesehene Grundgesetz galt von nun an für die so verschmolzenen Rumpfstaaten.
Auf die Ostgebiete wurde von seiten der BRD-Regierung verzichtet, obwohl sie, als Besatzungskonstrukt praktisch ohne völkerrechtliche Bedeutung, zu solch einer Handlung gar nicht berechtigt gewesen wäre und auf nichts verzichten kann, was sie gar nicht besessen hat.
Deutsches Reich nach 1945
Seit der völkerrechtswidrigen Verhaftung der letzten Reichsregierung um Reichspräsident Karl Dönitz und Reichskanzler Lutz Graf Schwerin von Krosigk durch britische Besatzungstruppen ist das Deutsche Reich zwar nicht untergegangen, befindet sich aber seitdem unter alliierter Fremdherrschaft (siehe auch Interregnum). Infolgedessen wurden 1949 die Besatzungskonstrukte DDR (siehe auch Mitteldeutschland) und BRD (siehe auch Westdeutschland) errichtet. Der östliche Teil des Reiches befindet sich seit 1945 völkerrechtswidrig unter polnischer, russischer und litauischer Verwaltung, das Sudetenland unter tschechischer Verwaltung. Eine gemäß Haager Landkriegsordnung unrechtmäßige Annexion dieser Gebiete hat zwar de jure nicht stattgefunden; jedoch suggerierte die gleichgeschaltete BRD-Propaganda, Mitteldeutschland sei Ostdeutschland und jenseits der Oder-Neiße-Linie sei eben nicht mehr Deutschland, was im praktischen Sinne einer Annexion der betreffenden Gebiete gleicht.
Seit dem Beginn der Nachkriegszeit rufen wiederholt Gruppierungen oder Einzelpersonen provisorische Reichsregierungen aus und beabsichtigen ein Handeln gemäß Bismarckscher Reichsverfassung oder Weimarer Reichsverfassung. In der Regel wollen sie sich auch per Volksabstimmung legitimieren lassen. Jedoch werden diese provisorischen Reichsregierungen vom BRD-Besatzungskonstrukt anhaltend behindert, können folglich keine funktionierende staatliche Organisation aufbauen und erst recht keine Volksabstimmungen oder sonstige Wahlen ausrichten. Zudem werden die provisorischen Regierungen von den Alliierten, welche die Völkergemeinschaft der Welt seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges dominieren, nicht anerkannt; und somit können solche Reichsregierungen auch keine Akzeptanz bei den Völkern der Welt erwarten.
Siehe auch: Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945
Grenzfragen
Nach den Normen des weiterhin wirksamen, bis 1907 ratifizierten Völkerrechts gelten grundsätzlich diejenigen Staatsgrenzen, welche am letzten Tag vor Ausbruch eines Krieges bestanden hatten. In Bezug auf das Deutsche Reich war es am Vorabend des Ersten Weltkrieges der Staatsgebietsstand vom 31. Juli 1914. Dieses Datum gilt insbesondere dann, wenn man von völkerrechtlicher Nichtigkeit des sogenannten Versailler Vertrages vom 28. Juni 1919 ausgeht. Auf Druck der Entente-Siegermächte waren in diesem „Vertrag“ die Grenzen des Deutschen Reiches per konstruiertem Gebietsstand vom 20. Januar 1920 festgelegt worden. Allerdings wurden diese Grenzen in der Folge aufgrund weitgehend willkürlicher, fremdbestimmter Festlegung von keiner deutschen Reichsregierung anerkannt. Da die VSA den unter Zwang ratifizierten Versailler Vertrag nicht unterschrieben haben, wurde dieser Vertrag in der bilateralen Beziehung zwischen VSA und Deutschem Reich nie wirksam.
Nach dem Ersten Weltkrieg erfolgten völkerrechtlich weitgehend vertretbare Gebietserweiterungen des Deutschen Reiches. Diese waren im wesentlichen der Anschluß des Saargebietes am 13. Januar 1935 nach einer Volksabstimmung, der ebenfalls per Volksabstimmung ratifizierte Anschluß Österreichs am 12. März 1938 sowie die Eingliederung des Sudetenlandes unter vertraglicher Zustimmung der Unterzeichnermächte des Versailler Vertrages Großbritannien, Frankreich und Italien (→Münchner Abkommen). Somit stellte das Deutsche Reich in den Grenzen vom 30. September 1938 einen völkerrechtlich durchaus relevanten Gebietsstand dar. Wenig später wurde im Winter 1938/39 das Neuschwabenland dem Deutschen Reichsgebiet angegliedert.
Die Errichtung des Protektorates Böhmen und Mähren war die Präventivreaktion einer antideutschen, von den Alliierten geschürten Kriegstreiberei und bedeutete keine tschechenfeindliche Annexion. Auf diese Weise wurde die Rest-Tschechei als Vasallenstaat der späteren Kriegsgegner des Deutschen Reiches ausgeschaltet. Das deutsche Vorgehen wurde von den alliierten Vertragsmächten propagandistisch im Zusammenhang mit der sogenannten Beschwichtigungspolitik instrumentalisiert.
Ein weiterer, völkerrechtlich allerdings kaum haltbarer Staatsgebietsstand ist derjenige eines „Deutschlands in den Grenzen vom 31. Dezember 1937“, wie er von den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges erstmals auf der Außenministerkonferenz in Moskau 1943 als Stichtag zur Definition der Deutschen Reichsgrenzen postuliert wurde. Auch das Londoner Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland von 1944 und die Potsdamer Konferenz von 1945 nehmen Bezug auf dieses Datum. Nach dem Ende des letzten Weltkrieges etablierte sich hierfür der Begriff „Deutschland als Ganzes“.
Die Entscheidung für die Festlegung des Gebietsstandes per 31. Dezember 1937 lag auch darin begründet, daß auf den Konferenzen der Alliierten während des Krieges beschlossen worden war, Österreich und die Tschechoslowakei in ihren künstlichen Staatsgrenzen von 1918 wiederherzustellen und die diesbezüglich relevanten Vorkriegsabkommen mit Deutschland einschließlich deutscher Staatsgebietserweiterungen im nachhinein für „null und nichtig” zu erklären. Dennoch wurde die Tschechoslowakei nicht vollkommen wiederhergestellt; denn die Karpatenukraine wurde von der Sowjetunion annektiert.
Bildergalerie
Siehe auch: Unumstrittener Gebietsstand des Deutschen Reiches
Das Deutsche Reich in seinen Grenzen vor dem sogenannten Versailler Vertrag
Das Deutsche Reich in seinen am 30. September 1938 de jure und nach dem Münchner Abkommen bestehenden Grenzen
Das Reich, jedoch ohne Süd-Tirol:
1. Elsaß-Lothringen
2. Sudetenland
3. Posen
4. Westpreußen
5. Ostoberschlesien
6. Deutsch-Österreich
Reichsfarben und Flaggen
Kurz nach dem Machtantritt der NSDAP im Jahre 1933 wurden die schwarz-rot-goldenen Flaggen der demokratischen Weimarer Republik durch die alten kaiserlichen Farben schwarz-weiß-rot ersetzt. Die Verordnungen hierfür hatte der Reichspräsident Hindenburg erlassen. Zusätzlich zur schwarz-weiß-roten Flagge sollte, wenn möglich, die Hakenkreuzflagge gesetzt werden. Mit dem Reichsflaggengesetz wurde 1935 eine endgültige Regelung bezüglich der Reichsfarben und der Nationalflagge festgelegt. Die Reichsfarben wurden nun als schwarz-weiß-rot bestimmt. Gleichzeitig wurde die Hakenkreuzflagge zur Reichs- und Nationalflagge sowie zur Handelsflagge erklärt.
Die Verfassung von 1919 wurde legitim geändert und besitzt immer noch Gültigkeit. Dadurch gilt das Reichsflaggengesetz von 1935 weiter.
Faksimile-Galerie des Artikels „Deutsches Reich“, Brockhaus 1941/42
Erste und einzige Wiedergabe des vollständigen Wortlauts des Lexikonartikels „Deutsches Reich“ von 1941/42 im Weltnetz – 2024 erfaßt, optisch aufbereitet und veröffentlicht von Metapedia. Der Neue Brockhaus war das – kriegsbedingt – letzte allgemeine Großlexikon, das im Deutschen Reich veröffentlicht wurde.[2]
Siehe auch
- Deutsche Einigungskriege
- Reichsgründung von 1871
- Reichsreform
- Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Deutsche Volks- und Reichshymne
Filmbeiträge
- Germany 1938, unvertonter Reisefilm des US-Journalisten Theodore Andrica von einem Besuch in Deutschland, Dauer: 40:03 Min. – zu Anfang: Nürnberg; Berghof Obersalzberg: Min. 31–32
Literatur
- ExpressZeitung:
- 100 Jahre Krieg gegen Deutschland (Teil 1), Ausgabe 28 (September 2019), Vorstellung und Bezugsnachweis
- 100 Jahre Krieg gegen Deutschland (Teil 2): Unter dem Joch der »Befreiung«, Ausgabe 29 (November 2019), Vorstellung und Bezugsnachweis
- 100 Jahre Krieg gegen Deutschland (Teil 3): Die grosse Entdeutschung, Ausgabe 30 (Dezember 2019), Heftvorstellung und Bezugsnachweis
- Ulrich Schwarze: Die Einkreisung 1871–1914. Vom saturierten Bismarckschen bis zum konkurrierenden Wilhelminischen Reich, ISBN 978-3-89180-067-3, dies ist Band 2 des vierbändigen Werkes des Verfassers: Die Deutschen und ihr Staat 800–1990. Hohenrain, Veröffentlichungen der Stiftung Kulturkreis 2000, ISBN 978-3-89180-100-0, Gesamtwerk [1696 S.]
- Das Deutsche Reich in Wort und Bild, Nachdruck der Originalausgabe von 1905, Melchior-Verlag, ISBN 978-3-939791-86-7
- Reich, Volksordnung, Lebensraum. Zeitschrift für völkische Verfassung und Verwaltung. Hrsg. von Reinhard Höhn (Herausgeber von 1941–1943), Wilhelm Stuckart und Gerhard Klopfer
- Dietrich Klagges (Hg.): So ward das Reich, Diesterweg-Verlag, 1943
- Wilhelm Stuckart / Rolf Schiedermair (1909–1991):
- Neues Staatsrecht I. Der neue Staatsaufbau, Verlag W. Kohlhammer, Leipzig, 18. Aufl. 1943 [151 S.]
- Neues Staatsrecht II. Die Errichtung des Großdeutschen Reiches, Verlag W. Kohlhammer, Leipzig, 15. Aufl. 1941 [101 S.]
- Wilhelm Stuckart / Rolf Schiedermair / Harry v. Rosen-v. Hoewel: Der Staatsaufbau des Deutschen Reichs in systematischer Darstellung (Neues Staatsrecht III), Verlag W. Kohlhammer, Leipzig 1943 [174 S.]
- Hermann Messerschmidt: Das Reich im Nationalsozialistischen [sic] Weltbild, Verlag W. Kohlhammer, 6. Aufl., Leipzig 1943 [1], PDF
- Hermann Frobenius: Des Deutschen Reiches Schicksalsstunde (1914) (PDF-Datei)
- Deutschland als Weltmacht. Vierzig Jahre Deutsches Reich, Unter Mitarbeit einer großen Anzahl berufener deutscher Gelehrter, Offiziere und Fachmänner hrsg. vom Kaiser-Wilhelm-Dank, Verein der Soldatenfreunde, mit 500 Abbildungen (1911) (PDF-Datei)
- Junius Alter, d. i. Franz Sontag: Das Deutsche Reich auf dem Weg zur geschichtlichen Episode. Eine Studie Bethmann Hollweg'scher Politik in Skizzen und Umrissen Lehmann, München (1919)
- Ernst II. (Sachsen-Coburg und Gotha): Mitregenten und fremde Hände in Deutschland (1886) (Netzbuch)
- Heinrich Haupt: Der Senats- und Ordensgedanke im Dritten Reich: Planungen zum Partei- bzw. Reichssenat und zur Führernachfolge, Ares Verlag, 2018, ISBN 978-3902732897 [254 S.]
- Menno Aden: Staatsgründungen und Staatenreformer aus dem germanischen und deutschen Kulturraum. Eckartschrift 237, ISBN 978-3-902350-74-9 [108 S.]
- Englischsprachig
- Charles W. Domville-Fife: This is Germany, Ostara Publications – Neudruck des 1938 erschienenen Werkes [304 S., 55 s/w-Fotos], Vorstellung und Bezugsnachweis