Reichsanwaltschaft

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Ausschnitt von einem Dienstbrief des Oberreichsanwalts

Reichsanwaltschaft hieß bis zum Ende der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches im Jahr 1945 die Staatsanwaltschaft beim Reichsgericht. Sie bestand aus dem Oberreichsanwalt beim Reichsgericht, mehreren Reichsanwälten und diesen zuarbeitenden Beamten.[1] Seit April 1939 nahm die Reichsanwaltschaft auch die Aufgaben der früheren Generalprokuratur in Wien wahr.

Ein besonderer Oberreichsanwalt stand der Staatsanwaltschaft beim Volksgerichtshof vor.

Siehe auch

Literatur

  • Neumann: Die Reichsanwaltschaft, in: Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht, 1929

Fußnoten

  1. Letztere nannte man seinerzeit Hilfsarbeiter.