Reichsanwaltschaft
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Reichsanwaltschaft hieß bis zum Ende der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches im Jahr 1945 die Staatsanwaltschaft beim Reichsgericht. Sie bestand aus dem Oberreichsanwalt beim Reichsgericht, mehreren Reichsanwälten und diesen zuarbeitenden Beamten.[1] Seit April 1939 nahm die Reichsanwaltschaft auch die Aufgaben der früheren Generalprokuratur in Wien wahr.
Ein besonderer Oberreichsanwalt stand der Staatsanwaltschaft beim Volksgerichtshof vor.
Siehe auch
- Gerichtsbarkeit
- Ernst Lautz – Oberreichsanwalt am Volksgerichtshof
Literatur
- Neumann: Die Reichsanwaltschaft, in: Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht, 1929