Reichsforstmeister
Reichsforstmeister hieß im Dritten Reich der Leiter des Reichsforstamtes, welches durch das Reichsjagdgesetz vom 3. Juli 1934 zur Bearbeitung des Forst- und Jagdwesens errichtet wurde.
Inhaltsverzeichnis
Reichsjägermeister
In Jagdsachen führte der Reichsforstmeister die Bezeichnung Reichsjägermeister und war höchster Vorgesetzter der Landes-, Gau- und Kreisjägermeister, Beamte des Reichsbundes Deutsche Jägerschaft. Sein ständiger Vertreter war Generalforstmeister Walter von Keudell, als Stabsleiter fungierte Oberstjägermeister Ulrich Scherping.
Geschichte
Ursprung (Erstes Reich)
Der Titel ging auf ein Erbamt des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation zurück. Der Reichsjägermeister (lat.: rei venatoriae in imperio praefectus) war ursprünglich Oberjägermeister; auch Obrist-Jäger-Meister war seit dem 14. Jahrhundert der Markgraf von Meißen und der Unterjägermeister der Fürst von Schwarzburg.
Dem Reichsjägermeister unterstanden die kaiserlichen und Reichsjagden.
Auflösung
Mit Auflösung des Reiches und der Niederlegung der Reichskrone 1806 ging das Amt verloren und wurde erst 128 Jahre danach durch den Nationalsozialismus wieder eingeführt.
Fortführung (Drittes Reich)
Der Reichsforstmeister hatte die Stellung eines Reichsministers. Der Träger der Amtsbezeichnung Reichsjägermeister war Hermann Göring.
Auflösung
Mit dem Zusammenbruch des Dritten Reiches am Ende des von England 1939 entfesselten europäischen Krieges, den die in den USA tonangebenden Kreise durch Kriegseintritt des Landes zum Weltkrieg machten, ging das Amt abermals verloren.