Reichsforstamt
Das Reichsforstamt war ein Ministerium im Dritten Reich und die oberste Reichsbehörde für Forst- und Jagdwesen, Holzwirtschaft, Naturschutz und Naturdenkmalpflege.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Das Reichsforstamt mit Hermann Göring als „Reichsforstmeister und und Preußischer Landesforstmeister“ (in Jagdsachen lautete die Amtsbezeichnung Reichsjägermeister) an der Spitze wurde durch Gesetz zur Überleitung des Forst- und Jagdwesens auf das Reich vom 3. Juli 1934 als oberste Reichsbehörde errichtet.
Es übernahm vom Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Zuständigkeiten für die Verwaltung der staatlichen Forsten und der zugehörigen Einrichtungen der Länder, die Beaufsichtigung der nichtstaatlichen Forsten und die sonstige Förderung der Waldkultur, die Forst- und Holzwirtschaftspolitik, die Forstpolizei und den forstlichen Pflanzenschutz, die Jagdgesetzgebung, Jagdverwaltung und Jagdpolizei sowie die Überwachung des Wildbretthandels. Außerdem oblag ihm die Oberaufsicht über Naturschutz und Naturdenkmalpflege.
Entstehung
1934 entstand durch Ausgründung aus dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft[1] das unter die Führung von Hermann Göring gestellte Reichsforstamt. Reichsforstamt und Preußisches Landesforstamt wurden am 1. Januar 1935 sachlich und räumlich vereinigt.
Ständiger Vertreter des Reichsforstmeisters war der Generalforstmeister.
Geschäftsbereich und Gliederung
Zum Geschäftsbereich des Reichsforstamtes gehörten die Forstverwaltungen der Länder und die Überwachungsstellen für Holz. Ferner unterstanden ihm als Oberster Naturschutzbehörde für das Reich höhere und untere Naturschutzbehörden.
Das Reichsforstamt gliederte sich 1935 zunächst in die vier Abteilungen:
- Zentral- und Personalabteilung (I)
- Forstverwaltung und Forstwirtschaftsbetrieb (II)
- Forst- und Holzwirtschaftspolitik (III)
- Reichsjagdamt (IV)
Erweiterung
Nach der Übernahme der Privatforstverwaltung vom Reichsnährstand im Frühjahr 1941 wurde das Reichsforstamt auf neun (ab 1942: acht) Abteilungen erweitert, die im Wesentlichen bis 1945 bestehen blieben:
- 1. Zentralabteilung (Z) (angegliedert das Referat Reichsverteidigung und Wehrwirtschaft)
- 2. Personalabteilung (P)
- 3. Abteilung Forstpolitik und Forstwissenschaft (F) (angegliedert die Kolonialgruppe K, die 1941 noch eine eigene Abteilung bildete)
- 4. Abteilung Forstverwaltung und Forstwirtschaftsbetrieb (B)
- 5. Abteilung Privatwald (W)
- 6. Abteilung Holzwirtschaft (H)
- 7. Reichsjagdamt (J)
- 8. Abteilung Naturschutz (N)
Publikation
Das „Reichsministerialblatt der Forstverwaltung“ war seit 1937 das offizielle Amtsblatt der Behörde herausgegeben vom Reichsforstamt und Preußischen Landesforstamt, es war zugleich Amtsblatt der obersten Naturschutzbehörde.
Bombenterror und Nachkriegsbestand
Bei dem alliierten Fliegerangriff auf Berlin am 22./23. Nov. 1943, bei dem das Dienstgebäude des Reichsforstamtes am Leipziger Platz teilweise zerstört wurde, ging ein großer Teil der Akten des Reichsforstamtes verloren.
Nach dem Aktenplan geschätzt sind nur etwa 10 % der Akten des Reichsforstamtes erhalten geblieben, die überwiegend den Zeitraum ab 1939 betreffen. Von den Sachgruppen Naturschutz und Landschaftspflege fehlt die Überlieferung völlig, von der Abteilung Privatwald ist lediglich eine Handakte des Oberlandforstmeister Dr. Naumann, Referent der Abteilung W, vorhanden.
Der überwiegende Teil der Überlieferung gelangte im Februar 1953 vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der „DDR“ in das damalige Deutsche Zentralarchiv in Potsdam. Vom Bundesarchiv Koblenz wurden Akten des Reichsforstamtes 1956 vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Bestand R 44 übernommen. Dabei handelte es sich überwiegend um Akten des Referats B 4 Grundbesitz mit Unterlagen zu Geländeabtretungen an Wehrmacht, Heer, Luftwaffe und große Industrieunternehmen für den Bau von Munitionsanlagen, Standortübungsplätzen und Ersatzflughäfen.
Bei Übergang des Zentralen Staatsarchivs der DDR in das Bundesarchiv 1990 wurden beide Überlieferungsteile als Bestand R 3701 zusammengeführt.
Generalforstmeister und Staatssekretär im Reichsforstamt
- Walter von Keudell (1933-37)
- Am 4. August 1933 zum preußischen Oberlandforstmeister (Chef der preußischen Staatsforstverwaltung) und am 3. Juli 1934 dann zum Generalforstmeister und Staatssekretär im Reichsforstamt ernannt; seit dem 14. August 1933 zudem Führer (ab 1935 „Leiter“ genannt) des Deutschen Forstvereins.
- Friedrich Alpers (1937-44)
- Dienstsitz war das Schloß Sacrow bei Potsdam
- Dietrich Klagges (1944–45)
- Historisch ist es strittig, ob Klagges, der die Dienststelle zwar leitete, tatsächlich wie die beiden Vorgänger offiziell zum Generalforstmeister ernannt wurde.
Dem Generalforstmeister als Ständiger Vertreter des Reichsforstmeisters unterstanden die Landesjägermeister, den Landesjägermeistern die Gaujägermeister und den Gaujägermeistern die Kreisjägermeister. Unterstützt wurde Generalforstmeister vom „Stellvertreter des Generalforstmeisters“ (bis Mai 1943 NSDAP Bereichsleiter Willi Parchmann) und einem Ministerialverwaltungsdirektor.