Reichskonkordat

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Am 20. Juli 1933 wurde zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl in Rom das Reichskonkordat unterzeichnet, durch das zum ersten Mal in der Geschichte für das ganze Deutsche Reich die Beziehungen der katholischen Kirche zum Staat geregelt werden. Die Unterzeichnung vollzog für Deutschland der Vizekanzler Franz von Papen, für den Heiligen Stuhl der Kardinal Staatssekretär Eugenio Pacelli. Von links nach rechts: Prälat Prof. Dr. Ludwig Kaas, Vizekanzler Franz von Papen, Kurienkardinal Giuseppe Pizzardo (Unterstaatssekretär im Staatssekretariat des Heiligen Stuhls), Kardinal Staatssekretär Eugenio Pacelli, Kurienkardinal Alfredo Ottaviani (Substitut im Staatssekretariat des Heiligen Stuhls) und Ministerialdirektor Dr. Rudolf Hermann Buttmann während des Unterzeichnungsaktes.

Als Reichskonkordat wird der am 20. Juli 1933 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich geschlossene Staatskirchenvertrag bezeichnet.

Inhalt

In ihm wurde das Verhältnis zwischen dem Deutschen Reich und der römisch-katholischen Kirche geregelt. Es wird auch heute noch für die Bundesrepublik Deutschland als gültig und rechtsverbindlich betrachtet.

Wertung

Heinrich Wolf erwähnt in seiner Weltgeschichte der Lüge (1937), daß viele nationalgesinnte Deutsche über die nach 1933 einsetzende Rom-Politik verwundert waren. Im Handbuch der Judenfrage von 1944 wird dazu ausgeführt, daß es nicht möglich gewesen sei, eine weitere Front aufzumachen.

Siehe auch

Literatur

  • Hans Georg Germann: Fünf Jahre Reichskonkordat mit der Römischen Kirche (Netzbuch)
  • Armin Roth: Das Reichskonkordat vom 20. 7. 1933 (1937) (PDF-Datei)