Reichspressechef

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Als Reichspressechef wurde der Pressechef der NSDAP bezeichnet (seit 1931 Dr. Dietrich), der gleichzeitig Pressechef der Reichsregierung (seit 1937 Dr. Dietrich) war.

Der Reichspressechef war Reichsleiter der NSDAP und Mitglied des Reichskabinetts. Er leitete die Presseabteilung der Reichsregierung, die verwaltungsmäßig an das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda angegliedert war; der Reichspressechef war daher gleichzeitig Staatssekretär dieses Ministeriums. Seine Hauptaufgabe war, den Führer und die Reichsregierung über den Inhalt der in- und ausländischen Presse zu informieren und die Politik der Reichsregierung der In– und Auslandspresse gegenüber zu vertreten. Die Verlautbarungen der Reichsregierung wurden durch den Reichspressechef über das Deutsche Nachrichtenbüro oder durch Mitteilung an die in– und ausländische Presse, die zum Teil in den täglich stattfindenden Pressekonferenzen erfolgte, der Öffentlichkeit bekannt gegeben.[1]

Das Organ des Reichspressechefs war die Reichspressestelle der NSDAP. Sie bzw. die von ihr ausdrücklich beauftragten Dienststellen gaben alle Presseveröffentlichungen sämtlicher Parteidienststellen heraus. Der Gaupresseamtsleiter war der Reichspressestelle der NSDAP für den Inhalt aller Veröffentlichungen, die über Parteiangelegenheiten der betreffenden Gaubetriebe in der Presse erschienen, verantwortlich. Die Parteipresse–Armbinde wurde vom Reichspressechef der NSDAP an diejenigen Hauptschriftleiter und Schriftleiter der nationalsozialistischen Parteipresse gegeben, die auf eine journalistische Dienstzeit in der Parteipresse von mindestens zwei Jahren zurückblicken konnten. Die Mitgliedschaft in der NSDAP war Voraussetzung für die Berechtigung zum Tragen der Armbinde.[2]

Fußnoten

  1. Meyers Lexikon, Band 9, Bibliographisches Institut AG., Leipzig, 8. Auflage 1942
  2. Der Schulungsbrief, Sonderheft: Reichsparteitag 1936