Reichsregierung

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Als Reichsregierung wird die oberste Exekutivbehörde des Deutschen Reiches im Zeitraum zwischen 1871 und 1945 bezeichnet.

Kaiserreich

Sie war im Kaiserreich fest an den Reichskanzler und dessen Kabinett („Reichsleitung“) geknüpft. Allein der Reichskanzler besaß den Status eines vollverantwortlichen Ministers, während die übrigen Leiter der Reichsressorts weisungsabhängig von ihm waren und den untergeordneten Titel „Staatssekretär“ führten.

Weimarer Republik

Von einer Reichsregierung mit einem Regierungschef sowie eigenständigen Fachressorts (deren Leiter seither den Titel „Reichsminister“ führten) kann daher erst ab 1919 mit Ausrufung der Weimarer Republik gesprochen werden, obwohl sich de facto diese Entwicklung längst schon im Kaiserreich angebahnt hatte. Die Reichsregierung löste 1919 den revolutionären Rat der Volksbeauftragten an der Spitze des Staates ab. Die Reichsregierung praktizierte das Richtlinienprinzip hinsichtlich des Reichskanzlers und das Ressortprinzip der einzelnen Reichsministerien.

Die Reichsregierungen konnten in der Weimarer Republik auch durch den Reichspräsidenten ernannt werden. Mit dem Scheitern des zweiten Kabinetts Müller und ab dem ersten Kabinett Brüning begann die Präsidialdiktatur, wobei die Reichsregierung für ihre legislativen Akte vom Notstandsrecht des Reichspräsidenten Gebrauch machte.

Drittes Reich

Nach der Machtübernahme der meistgewählten NSDAP mit ihrem Führer Adolf Hitler verlor die Reichsregierung, die formal bis 1945 weiter bestehen blieb, sehr bald ihren kollegialen Kabinettscharakter. Die Zahl der Kabinettssitzungen nahm rasch ab und kam mit Kriegsbeginn schließlich ganz zum Erliegen. Statt dessen wurden die einzelnen Reichsminister dem von Hitler durchgesetzten Führerprinzip untergeordnet.

Die Reichsregierung dieser Zeit setzte sich zusammen aus:

  • Führer und Reichskanzler

Durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. 8. 1934 wurde das Amt des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers vereint; durch Volksabstimmung vom 19. 8. 1934 wurde dieses Gesetz vom Volk bestätigt. Die Amtsbezeichnung des Führers und Reichskanzlers lautete im innerdeutschen amtlichen Verkehr „Der Führer und Reichskanzler“, im amtlichen Verkehr mit dem Ausland „Der Deutsche Reichskanzler“.

Die Dienststellen waren

a) Stellvertreter des Führers der NSDAP: München, Braunes Haus, Dienststelle Berlin W 8, Wilhelmstraße 64;

b) Reichskanzlei: Berlin W 8, Voßstraße 6;

c) Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers: Berlin W 8, Voßstraße 4.

Der Reichsregierung gehörten ferner an:

  • der Stellvertreter des Führers Rudolf Heß,
  • der Präsident des Geheimen Kabinettsrats und Reichsprotektor für Böhmen und Mähren Frhr. v. Neurath, Prag,
  • der Generalgouverneur Hans Frank, Krakau,
  • der Reichskommissar für die besetzten niederländischen Gebiete Arthur Seyß-Inquart,
  • Reichsminister Hjalmar Schacht, mit besonderen vom Führer übertragenen Aufgaben,
  • die Reichsministerien
  • der Ministerrat für die Reichsverteidigung

Geschäftsführende Reichsregierung

Nach dem Tode Hitlers wurde unter Karl Dönitz als legale Vertretung des deutschen Volkes eine Geschäftsführende Reichsregierung gebildet. Sie hatte ihren Regierungsitz in der Marineschule Mürwik. Dönitz hatte sich dabei nicht an die Ministerliste gehalten, die ihm das letzte Telegramm aus der Reichskanzlei in Berlin vorgegeben hatte. Er handelte nicht nur so, weil die meisten genannten Personen nicht anwesend waren, sondern auch weil er beeinflußt wurde und selbst überzeugt war, daß dieser Funkspruch eine Unterschiebung Bormanns sein müsse, weil es unmöglich sei, daß Hitler seinem Nachfolger das Recht der eigenen Ministerwahl vorenthalte.

Es wurden von Dönitz folgende Reichsminister eingesetzt:

  • Reichsaußenminister und Reichsfinanzminister - Schwerin v. Krosigk
  • Reichswirtschafts- und Produktionsminister - Speer
  • Reichsminister für die Ernährung und Landwirtschaft - Backe
  • Innenminister - Dr. Stückrath
  • Arbeitsminister - Seldte
  • Reichsverkehrs- und Reichspostminister - Dr. Dorpmüller

Dönitz glaubte damit auch Männer einzusetzen, die dann von den Siegern akzeptiert werden könnten. Die meisten Minister der Geschäftsführende Reichsregierung waren noch erfüllt von der Fiktion des täglich zu erwartenden Ausbruchs der Gegensätze zwischen dem bolschewistischen Osten und dem kapitalistischen Westen. Doch dieser vorhergesehene Kalte Krieg begann erst später.

Zunächst begann man mit den Vorbereitung der Kapitulation. Dönitz suchte auf dem Funkwege Verbindung mit Eisenhowers Hauptquartier. Er erhielt den Bescheid, daß Eisenhower bereit sei, den Admiral v. Friedeberg mit Begleitung am 5. Mai in Reims zu empfangen. Die Reichsregierung wurde jedoch von den englischen Militärs festgenommen.

Siehe auch