Reichsritterschaft

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Ulrich von Hutten, der erste Reichsritter

Reichsritter waren Mitglieder der Reichsritterschaft im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, zudem war die Bezeichnung Ritter ein Adelstitel.

Geschichte

Die Hoch-Zeit der Reichsritterschaft bzw. des Reichsadelsstandes war die Frühe Neuzeit (FNZ) ab 1500. Als Vorformen gelten u. a. die Burgmannschaft der Reichsburg Friedberg in der Wetterau, die Gemeinerschaft der Burg Drachenfels im Wasgau, die Gesellschaft „mit St. Jörgenschild“ in Schwaben oder die Rittergesellschaft „mit dem Esel“ (Kraichgau und Odenwald). In der Reichsritterschaft fand sich der Niederadel wie auch Edelfreie zusammen, denen es gelungen war, ihren Besitz der Herrschaft benachbarter Territorien zu entziehen.

Da die Ritterorden oft gegen den Landesherrn gerichtet waren, wurden sie mehrmals verboten. 1356 in der Goldenen Bulle und 1396 durch König Wenzel. König Sigismund erlaubte 1422 dem ritterschaftlichen Adel in Deutschland, sich körperschaftlich zusammenzuschließen. Die Kriminalisierung der Fehde durch die Reichslandfriedensgesetzgebung vor allem seit 1495 und der Staatlichkeitsprozeß der frühmodernen Territorien wurde für die Reichsritterschaft zu einer Gefahr.

Durch die Annäherung an den römisch-deutschen Kaiser und die Unterstellung unter das Reichsoberhaupt konnte sich die Reichsritterschaft weiter behaupten, ohne aber eine eigene Reichsstandschaft zu werden.[1] Anfang des 19. Jahrhunderts war die Reichsritterschaft überlebt.

Siehe auch

Literatur

  • Vier nöthige Anmerkungen zu der Staatsschrift, welche neulich unter der Ueberschrift: „Was für Maasregeln hat wohl die Reichsritterschaft in Franken und Schwaben jetzt zu ergreifen?“ dem Vernehmen nach zu Würzburg heraus gekommen ist (1803) (PDF-Datei)

Verweise

Fußnoten

  1. Lexikon des Mittelalters. Verlag J.B. Metzler, Vol. 7, cols 636-637.