Goldene Bulle

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Die Goldene Bulle war eine Verfassungsurkunde von Kaiser Karl IV. aus dem Jahr 1356. Ihren Namen erhielt sie von den Goldenen Siegeln, die sechs der sieben Ausfertigungen besaßen. Die Goldene Bulle bildete einen zentralen Teil der Reichsverfassung und war bis zur Niederlegung der Reichskrone 1806 gültig. Sie regelte die Königswahl und legte die Zahl und Rechte der Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation fest.

Vorgeschichte

Zur Zeit des Stammesrechts bestimmten die Führer der vier großen Stämme der Alemannen, Bayern, Franken und Sachsen die Wahlen weitestgehend. Zur Wahl von Lothar III. 1125 stellte jeder Stamm zehn Wahlmänner. Mit dem Untergang der Stämme in der Stauferzeit übernahm die Reichsaristokratie diese Funktion. Die Gruppe der Kurfürsten bildete sich allmählich heraus. Papst Innozenz III. forderte im Decretale Venerabilem 1202 die Würde für die drei rheinischen Erzbischöfe Köln, Mainz, Trier und den Pfalzgrafen bei Rhein. Der Sachsenspiegel führt zusätzlich den Herzog von Sachsen und den Markgrafen von Brandenburg auf. Mit der Doppelwahl von 1257 übten erstmals nur diese sechs Kurfürsten und der König von Böhmen das Wahlrecht aus. Nach Reichsrecht genügten zur Wahl die Anwesenheit von vier Kurfürsten.

Ablauf:

Die Wahl hatte vier Monate nach Verweisung des Throns in Frankfurt am Wahlort und Wahltag zu erfolgen. Eine Nachwahl war nicht vorgesehen. Nachdem die Kurfürsten einzeln abstimmten war dem Erzbischof von Mainz als siebenter Stimme bei Gleichheit der Stichentscheid gegeben.[1]

Im weiteren Verlauf kamen Kurfürsten hinzu bzw. wurde die Würde übertragen. So 1547 während des Krieges von Karl V. gegen den Schmalkaldischen Bund.

Reichsexemplar der Goldenen Bulle

Im Jahr 1366 erwarb der Frankfurter Stadtschultheiß Siegfried zum Paradies eine Ausfertigung der Goldenen Bulle für Frankfurt am Main. Die Frankfurter Ausfertigung ist die bekannteste und meistbenutzte Ausfertigung. Sie gewann in der späteren Zeit den Charakter eines „Reichsexemplars“. Frankfurt besaß außerdem zwei deutsche Exemplare aus den 1470er Jahren. Das eine wurde im Jahr 1938 Adolf Hitler übergeben und ist seitdem verschollen; das andere befand sich im Kurfürstenzimmer des Römers und verbrannte bei dessen Zerstörung durch alliierte Terrorbomber im Jahr 1944.

Weitere Ausfertigungen

Außer der Frankfurter Ausfertigung sind sechs weitere vorhanden: im Österreichischen Staatsarchiv in Wien die böhmische und die mainzische, im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München die pfälzische und eine Ausfertigung für die Stadt Nürnberg, in der Hessischen Landes- und Hochschulbibliothek Darmstadt die kurkölnisch und im Hauptstaatsarchiv Stuttgart die für Kurtrier. Die kurkölnische befand sich vor ihrer Übergabe an den Landgrafen von Hessen-Darmstadt im Jahr 1803 in Arnsberg, das Hessen-Darmstadt zusammen mit dem Herzogtum Westfalen erhielt. Der letzte Trierer Kurfürst übergab sein Exemplar 1803 dem zum Kurfürsten erhobenen Herzog von Württemberg.

Siehe auch

Literatur

  • Otto Harnack: „Das Kurfürstencollegium bis zur Mitte des vierzehnten Jahrhunderts. Nebst kritischem Abdrucke der ältesten Ausfertigung der Goldenen Bulle“ (1883) (PDF-Datei)
  • Karl Zeumer: „Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV.“ (1908) (PDF-Datei)
  • Oscar Hahn: „Ursprung und Bedeutung der Goldenen Bulle Karls IV. auf Grund der Untersuchung des Inhalts, der Disposition und der Sprache“ (1902) (PDF-Datei)

Verweise

Fußnoten

  1. Planitz, Hans: Deutsche Rechtsgeschichte.1981. 4. Aufl. S. 167f.