Reichsschatzmeister

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Die Dienststellen des Reichsschatzmeisters

Der Reichsorganisationsleiter war eine historische Amtsbezeichnung aus dem Dritten Reich, die Franz Xaver Schwarz inne hatte.

Aufgabengebiet[1]

Der Reichsschatzmeister der NSDAP war Generalbevollmächtigter des Führers in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei ($ 4, Ziffer 3 d. Verordn. z. Durchf. . Ges. z. Sicherung d. Einh. v. Partei und Staat vom 29. März 1935). Der Reichsschatzmeister war oberster Verwaltungsführer der NSDAP eh als Gesamtgemeinschaft.

Nur der Reichschatzmeister konnte Rechte der NSDAP ausüben oder geltend machen bzw. Verbindlichkeiten für diese im Rahmen seiner ihm gegebenen Vollmachten übernehmen. Vermögensrechtliche Erklärung jeder Art für die NSDAP bedurften einer Vollmacht des Reichsschatzmeisters. Der Reichsschatzmeiste hatte auch die Finanzhoheit über die NSDAP einschließlich der Gliederungen.

Der Reichsschatzmeister hatte die Finanzaufsicht über die angeschlossenen Verbände der NSDAP:

Organe des Reichsschatzmeisters waren die Beauftragten des Reichsschatzmeisters (Dienstorgane des Reichsschatzmeisters mit besonderen, reichsgesetzlichen geregelten Befugnissen): a) bei der Reichsleitung:

  1. Stab des Reichsschatzmeisters
  2. Revisoren des Reichsrevisionsamtes
  3. Reichskassenverwalter der Gliederungen

b) bei einer Gauleitung

  1. Gauschatzmeister und deren Stellvertreter
  2. Gaurevisoren

Die Beauftragten waren vom Reichsschatzmeister persönlich legitimiert. Die Behörden hatten den Beauftragten Hilfe zu leisten (§ 6, Verordn. vom 29. März 1935).

Sämtliche Dienststellen der Partei (im Gesetz mit „Parteigenossenschaft“ bezeichnet) einschließlich Gliederungen und angeschlossene Verbände unterstanden dem uneingeschränkten Revisionsrecht des Reichsschatzmeisters.

Die NSDAP wurde vor Gerichten und Finanzbehörden durch den Reichsschatzmeisters vertreten. Zustellungen erfolgten nur rechtswirksam an den Reichsschatzmeister. Aufgabenbereich des Reichsschatzmeisters im besonderen die Finanzorganisationen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei:

a) Mittelbeschaffung (Beitrags-, Sammlungs – und Lotteriewesen, Verwaltung der Zuschüsse); b) Etatisierung der Parteidiensstellen c) Etatisierung der Gliederungen d) Finanzierung von Sonderaufgaben (Bauvorhaben, Reichsparteitage)

Fußnoten

  1. Der Schulungsbrief, Sonderheft: Reichsparteitag 1936