Rosenblüth, Martin

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Martin Rosenblüth (* 1886; † 7. Juli 1963 in Tel Aviv) war ein Zionist der Zionistischen Vereinigung für Deutschland (ZVfD).

Juden im Dritten Reich und ordnungsgemäße Emigration

In einer Denkschrift vom 13. September äußerte Rosenblüth seine Ideen über zu schaffende Lebensbedingungen der Juden im neuen Deutschland. Rosenblüth ging von der Überlegung aus, daß der deutsche Zionismus keine andere Wahl habe als zu versuchen, Bedingungen zu erreichen, die eine ordnungsgemäße Emigration der Juden gewährleisteten, und daß diese Bedingungen, besonders hinsichtlich der Sicherung und Bereitstellung des Vermögens der jüdischen Auswanderer, nur in Zusammenarbeit und mit Unterstützung der deutschen Behörden geschaffen werden könnten. Nachdem die deutsche Staatsnation entschlossen sei, den Gedanken von Volk und Staat so eng wie möglich auszulegen, sei es unrealistisch zu hoffen, die eigenen Vorstellungen und Formen von jüdischem Leben könnten in Deutschland fortgeführt werden. Vielmehr müßten gänzlich neue Wege gefunden werden, „um einen modus vivendi für eine solche Minoritätengruppe innerhalb des neuen Staates zu schaffen“. Rosenblüth befaßte sich ausführlich mit den Bedingungen, die, wie er hoffte, die Existenz der "deutschen Juden" als einer anerkannten nationalen Minderheit legitimieren könnten. Er rief die Juden dazu auf, sich als Angehörige des jüdischen, nicht des deutschen Volkes zu sehen, die Assimilation abzulehnen und vor allem Mischehen zu vermeiden. Weiter forderte er die bürgerliche und rechtliche Gleichstellung der "deutschen Juden" mit anderen Staatsbürgern und die Vermeidung wirtschaftlicher Einschränkungen für ihre Lebenshaltung. Der Staat müsse die berufliche Bildung und Umschulung der "deutschen Juden" im Hinblick auf ihr künftiges Leben in Palästina unterstützen, aber auch für die Sicherung ihres Lebensunterhalts bis zur Auswanderung sorgen. Autonome religiöse Einrichtungen, Schulen, Sportvereine, Wohlfahrtsverbände und Auswanderungsbüros benötigten Schutz und Hilfe. Mit besonderem Nachdruck betonte Rosenblüth die Notwendigkeit der Gewährung freier Ausreise unter Mitnahme des Vermögens für mindestens die Hälfte aller deutschen Juden über einen Zeitraum von zehn Jahren.