Sikorski-Majski-Abkommen

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Das Sikorski-Maiski-Abkommen wurde am 30. Juli 1941 in London von Wladyslaw Sikorski und dem jüdischen Sowjetdiplomaten Ivan Maiski unterzeichnet. Sowohl Winston Churchill wie auch Anthony Eden förderten das Abkommen, um die Einkreisungspolitik nach dem bereits erfolgten Churchill-Stalin-Pakt fortzusetzen. Mit diesem Abkommen lieferte Sikorski Polen endgültig dem Bolschewismus aus, dessen Herrschaft erst mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion im Jahr 1990 endete. Jahrelange Bemühungen von Adolf Hitler um Frieden mit Polen wurden zuvor polnischerseits stets mit aggressiver Politik beantwortet.

Quelle
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Abkommen zwischen der Regierung der UdSSR und der polnischen Regierung

1. Die Regierung der UdSSR erkennt an, daß die sowjetisch-deutschen Verträge vom Jahre 1939 betreffend die territorialen Änderungen in Polen außer Kraft getreten sind. Die polnische Regierung erklärt, daß Polen durch kein gegen die Sowjetunion gerichtetes Abkommen mit irgendeinem dritten Lande gebunden ist.

2. Die diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Regierungen werden nach der Unterzeichnung des gegenwärtigen Abkommens wieder aufgenommen und es wird unverzüglich ein Austausch von Botschaftern vorgenommen.

3. Die beiden Regierungen verpflichten sich, sich gegenseitig Hilfe und Unterstützung jeder Art im gegenwärtigen Krieg gegen das Deutschland Hitlers zu gewähren.

4. Die Regierung der UdSSR erklärt ihr Einverständnis zur Bildung einer polnischen Armee auf dem Gebiet der UdSSR unter einem von der polnischen Regierung mit Einverständnis der Sowjetregierung ernannten Befehlshaber. Die polnische Armee wird auf dem Gebiet der UdSSR in operativer Beziehung unter der Leitung des obersten Kommandos der UdSSR stehen, in das ein Vertreter der polnischen Armee aufgenommen wird. Alle Einzelheiten betreffend die Organisation des Kommandos und die Verwendung dieser Kräfte werden durch ein späteres Abkommen geregelt.

Das gegenwärtige Abkommen tritt unverzüglich nach seiner UnterZeichnung in Kraft und erfordert keine Ratifikation.

Das gegenwärtige Abkommen ist in zwei Exemplaren ausgefertigt, jedes in polnischer und russischer Sprache,wobei beide Texte die gleiche Kraft haben.

Protokoll

Die Sowjetregierung gewährt vom Zeitpunkt der Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen eine Amnestie allen polnischen Staatsangehörigen,die sich gegenwärtig im Sowjetgebiet in Haft befinden, sei es als Kriegsgefangene oder aus anderen ausreichenden Gründen.

Quelle: [1] Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht