Sleipnir (Zeitschrift)

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Sleipnir war eine von 1995 bis 2002 erschienene Zeitschrift »für Kultur, Geschichte und Politik«. Gegründet und herausgegeben wurde die Zeitschrift von Andreas Röhler und Peter Töpfer[1]. Der Name spielt auf Odins achtbeiniges Ross an.

Der Berliner „Verfassungsschutz“ formuliert das Problem, das Sleipnir für das System darstellt, wie folgt[2]:

Die Bedeutung des ›Sleipnir‹ liegt in der durch die Zeitschrift ermöglichten öffentlichen Diskussion.

Am 28. April 2000 erließ das Amtsgericht Berlin-Tiergarten gegen den Sleipnir-Herausgeber wegen „versachlichender Wortwahl“ einen Strafbefehl. Als Röhler vor Gericht darauf hinwies, daß das Gebot der Sachlichkeit in einer zweitausendjährigen europäischen Rechtstradition wurzelt, ohne welche nicht nur Europa, sondern jedes zivile Rechtssystem nicht vorstellbar ist, wurde er mit der Beschimpfung, er wolle das Gericht „für dumm verkaufen“, quittiert und ihm jede weitere Ausführung verboten. Die Verfahren wegen angeblicher Pressedelikte wurden ausnahmslos eingestellt, unverzichtbare Teile der Ausrüstungen und Unterlagen aber nicht herausgegeben. Mangels Unterlagen konnte für die betroffenen Jahre keine Steuererklärung erstellt werden. Das schließlich eingestellte Strafverfahren wurde mit den Mitteln des Finanzamtes fortgeführt. Im Wissen, daß Unterlagen unzugänglich bei der Staatsanwaltschaft lagerten, ordnete das Finanzamt eine Betriebsprüfung an und schätzte eine Steuer in einer für den kleinen Verlag unbezahlbaren Höhe, was 2002 zur Einstellung der Zeitschrift führte.[3]

Die Steuerverfahren waren auch im Januar 2011 noch bei diversen Gerichten anhängig.

Verweise

Fußnoten

  1. Peter Töpfer war bis 1997 Mitherausgeber und seitdem Autor und freier Mitarbeiter von Sleipnir.
  2. Durchblicke, 4. Jahrgang (1997), Nr. 7, herausgegeben vom Landesamt für Verfassungsschutz Berlin, S. 101.
  3. Peter Töpfer: An den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 9. April 2003.