Splitterpartei

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Der Ausdruck Splitterpartei wird für politische Formationen verwendet, deren Beteiligung an Wahlen nicht zu einem Einzug in Parlamente führt, sondern die ein Schattendasein im politischen Leben spielen als um sich selbst kreisende Aktivisten und Vertreter von Einzelinteressen, für die sie keine politisch erfolgreiche Sprache gefunden haben.

Splitterparteien beziehen ihre politische Arbeit oftmals auf spezifische Kleingruppen unter den Wahlberechtigten (Rentner, Naturfreunde, strenggläubige Christen), oder sie positionieren sich so weit abseits der politischen Mitte, daß es dem meinungsbildenden Block aus alliierter Lizenzpresse und BRD-Systemmedien mühelos gelingt, sie weitgehend mundtot zu machen.

Im Falle mehrerer Rechtsparteien fiel Politologen auf, daß sie über Jahrzehnte wiederholt sehr knapp an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterten, eine (mathematisch erwartbare) ähnliche Häufigkeit von sehr knapp oberhalb der Sperrklausel abschließenden Rechtsparteien jedoch nie beobachtet worden ist. Dies gilt als festes Indiz für systematische Wahlfälschung in der BRD. Das Wahlsystem der BRD ist so ausgestaltet, daß immer nur wenige hundert Wähler ein einzelnes (auf weitere Zimmer unterteiltes) Wahlbüro aufsuchen. Weder die Wahl selber, und erst recht nicht die Auszählung der Wahlstimmen, kann so erfolgen, daß Kleinparteien bei den Auszählungen anwesend wären. Hier gibt es einen direkten Weg zur unbemerkten und planvollen Wahlfälschung zuungunsten neu aufstrebender oder traditionell kleiner Parteien.

Verweise

  • Ergebnis von Bremer-Wahl fehlerhaft, Metropolico.org, 22. Dezember 2015; mit der Meldung: „Bei der Bremer Bürgerschaftswahl [vom 10. Mai 2015] kam es bei Auszählungen, die von Schülern eines Gymnasiums durchgeführt wurden, in zwei Wahlbezirken zu Verdachtsmomenten der Wahlfälschung. Das Gericht bestätigt nun die fehlerhafte Auszählung. Die AfD gewinnt ein Mandat. Die SPD muss eines abgeben. Das Ergebnis für die ebenfalls betroffenen BIW steht im Januar fest.“